Hallo
Da geht’s dann schon los mit nicht wahrheitsgemäßen Angaben. - Das nenne ich jetzt einfach mal ganz schön frech!Solche Unterstellungen kann man sich hier wirklich schenken.Es ist lt. Auszug Bafög, erhalten aus einer schulischen Maßnahme.
Es wurde hier doch GESCHRIEBEN, sie „erhält, weil sie noch zu Hause gemeldet ist, ein wenig Bafög“ , lebt aber tatsächlich „schon eine Weile bei uns“. Ob sie als Schülerin BAföG-berechtigt ist, hängt nicht nur von der Art der Schule ab, die sie besucht, sondern (je nach Bundesland) die BaföG-Förderung kann auch davon abhängig sein, ob man noch bei den Eltern wohnt oder nicht. Man ist dazu verpflichtet, der BAföG-Stelle alle Tatbestände mitzuteilen, die sich auf den Anspruch bzw. die Höhe der Förderung auswirken können. Dazu gehört selbstverständlich auch die Mitteilung eines Wohnortwechsels. Und hier wurden offenbar ja gegenüber der BaföGstelle entweder schon bei der Antragstellung nicht zutreffende Angaben gemacht … oder der BaföGstelle wurden Änderungen der evtl. maßgeblichen Umstände (Mädchen ist um-/ausgezogen) nicht mitgeteilt.
Es ist ja keinesfalls gesagt, dass das Mädchen KEINEN Anspruch auf BaföG hat, wenn sie außerhalb des Elternhauses wohnt. Aber DASS sie nicht am gemeldeten Wohnsitz lebt (und dass dieses der BaföGstelle nicht bekannt ist), wurde hier geschrieben. Was daran eine „freche Unterstellung“ sein soll, weiss der Himmel.
warum wurde sie nicht erstmal „bei uns“ angemeldet . - Ne, is klar!Die nächste Anmassung!Worum geht es hier? Um die Auszahlung oder?Ich soll mich jetzt als Ehefrau und Mutter zwei fast erwachsener Kinder dazu herablassen das näher auszuführen?Das muss ich hier nicht begründen!Darum geht es nicht, das hat nichts mit der frage zu tun.
Das „Warum“ war auch eher eine rhetorische Frage - dahin zielend, dass das Mädchen sich ihrem tatsächlichen Lebensmittelpunkt entsprechend anmelden sollte. - Selbstverständlich hat ihr Wohnsitz mit der Frage zu tun. VOR der Auszahlung einer Leistung kommt immer der ANSPRUCH auf eine Leistung…und Ansprüche sind in der Regel an Anspruchs_voraussetzungen_ gekoppelt. Beim BaföG ist es u.U. anspruchsrelevant, wo sie lebt. Beim Wohngeld und ALG2-/Unterkunftsleistungen nach SGB II selbstverständlich auch. Und , auch in Verbindung mit Unterhalt von der Mutter, eben auch beim Kindergeld.
Da könnte man ggf. einen Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse stellen.- Ja, wenn sie ihre Mutter wäre schon…
Der Antrag auf Abzweigung wird vom volljährigen Kind gestellt (gemäß § 74 EStG) ; der KiGeld-Berechtigte/ die Mutter erhält vor der Abzweigung des Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern. - Der Anspruch auf Kindergeld kann über das 18.Lebensjahr hinaus bestehen, wenn (u.a.) eine Schul- oder Berufsausbildung bzw. ein Studium absolviert wird… was hier ja offenbar noch der Fall ist. Wenn die Mutter ihrer Tochter trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel o.ä.) keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt leistet, dann kann die KiGeld-Kasse das Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst abzweigen… oder an diejenige Person oder Behörde, die dem Kind tatsächlich laufenden Unterhalt gewährt.
Inwieweit das Mädchen hier einen zivilrechtlichen Anspruch auf Auszahlung des „vollen“ Kindergeldes an sich selbst hat, wäre insofern abhängig davon, ob und in welchem Umfang die Mutter Unterhaltszahlungen an das Mädchen leistet. Und beim Unterhalt wäre es wieder relevant, ob das Mädchen noch zuhause bei der Mutter wohnt oder nicht.
Ich schicke niemanden geschlagenen weg.
Auch löblich. Nur soll es für das Mädchen ja auch weitergehen, und es muss seine (finanziellen) Angelegenheiten regeln - das war doch auch Sinn und Zweck deiner Anfrage, oder nicht ? Und der den Tatsachen entsprechende gemeldete Wohnsitz des Mädchens ist hier nunmal in so ziemlich allen Punkten relevant. Da beisst die Maus halt keinen Faden ab.
Schlechten Sonntag gehabt, oder nur Lust n bisschen blöd zu werden ?
Nö, die Woche war bisher prima und mir geht’s nachwievor bestens
„Blöd“ ist immer nur, wenn Fragesteller, denen korrekte Auskünfte inhaltlich nicht schmecken (z.B. weil sie gerne etwas Anderes hören würden) , unfreundlich werden. Frustration über Behördenkram ist menschlich durchaus verständlich - aber man sollte ihn nicht an den falschen Personen auslassen. Alle befragten „Experten“ hier können (bzw. sollten) nur DAS an die Frager weitergeben, was den tatsächlichen rechtlichen und formellen Grundlagen entspricht - und realistisch „machbar“ ist. Dass sich die Auskünfte nicht immer mit den (Wunsch-) Vorstellungen und dem „Bauchgefühl“ und Gerechtigkeitsempfinden der Frager decken und dann Pampigkeiten zur Folge haben … tja, das ist nunmal leider gelegentlich so. Aber im Laufe der Jahre gewöhnt man sich zwangsläufig auch daran.
Schönes Wochenende - und dem Mädchen alles Gute auf dem weiteren Weg 
LG