Auszahlung Krankengeld

Hallo und Guten Morgen, liebe Forumteilnehmer,

die GKV berechnen das Krankengeld vom prozentualen Einkommen. Je Monat zu 30 Tagen oder Jahr zu 360 Tagen ? Gibt es auch Unterschiede bei der Auszahlung? Was ist richtig?
Auch jeder Monat mit 30 Tagen? Oder taggenau?

Wer weiß es genau und kennt auch die Quelle?

Danke im Voraus und ein schönes Wochenende

dhaase

Hallo und Guten Morgen, liebe Forumteilnehmer,

Moinsen

Wer weiß es genau und kennt auch die Quelle?

§ 47 Absatz 1 Satz 5 und 6
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/47.html

Zitat: Das Krankengeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, ist dieser mit dreißig Tagen anzusetzen.

Danke im Voraus und ein schönes Wochenende

dhaase

Gruß
MG

SGB V ist natürlich gemeint
Huch…da hab ich doch glatt vergessen anzugeben, von welchem Gesetzbuch der § stammt…

Zu finden ist der von mir genannte § 47 natürlich im SGB V

Sorry

Gruß
MG

Guten Tag, liebe / -r MG

und danke für die schnelle Antwort. Gibt es denn dann im Februar zwei (2012 einen) „Krankentage“ mehr bezahlt? Und ist das im Falle von Bezug ALG 1 nach Aussteuerung (§ 125) analog?

MfG

dhaase

Hallo,
wenn der Februar (egal ob Schaltjahr oder nicht) voll mit Krankengeld belegt wird, dann bekommt man Krankengeld für 30 Tage (siehe den
bereits mitgeteilten Gesetzestext).
Beginnt dagegen die Krankengeldzahlung erst im Februar, dann gibt es die
tatsächlichen Kalendertage als Krankengeld.
Gruss
Czauderna

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