Auszahlung Krankengeldzuschuss

Hallo!

Ich habe eine Frage zur Auszahlung des Krankengeldzuschusses:

Wenn ein Arbeitgeber die Differenz zwischen Nettolohn und Krankengeldzahlung der Krankenkasse übernimmt - also Krankengeldzuschuss zahlt - kann dies dann monatlich erfolgen? Oder muss der Arbeitgeber wirklich bis zum Ende des Krankengeldbezuges warten?

Weiß jemand Rat?

Sybille E.-F.

Hallo,
aus der Praxis heraus kann ich sagen, dass die Arbeitgeber den Zuschuss wie eine normale Gehaltszahlung behandeln, also
grundsätzlich rückwirkrend wie das normale Gehalt auch.
Gruss
Czauderna

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dazu sofort wieder eine Frage: I.d.R. ist der Krankengeldzuschuss ja nicht so hoch, dass noch Lohnsteuer anfällt (hier rd. 600 EUR). AG erklärt auf die o.g. Antwort, dass der Krankengeldzuschuss jedoch steuerpflichtig ist und dass das FA Schwierigkeiten macht, wenn der Krankengeldzuschuss monatlich ausgezahlt wird… (?)

Gruss S. E.F.

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Hallo,
ich bin kein Steuerexperte, aber warum sollte ein Zuschuss zum
Krankengeld, der letztendlich das tatsächliche Nettogehalt nicht übersteigt steuerpflichtig sein - Netto = Netto ???!!!
Gruss
Czauderna

Stimmt! Danke nochmals und schönen Tag noch!

Gruß
S. Everding-Fröhlich

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