Sie (Tunesierin) war 12 Jahre mit einem deutschen Mann verheiratet und hat Probleme mit der deut. Sprache.
Bei Einzug haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Der Mann ist nun gestorben, Wohnung wurde gekündigt, und gestern tapetenfrei und besenrein übergeben. Alle Mieten und etwaige Kosten von Ehefrau bezahlt. Ehemann hat ohne ihr Wissen 1 Woche vor seinem Tod verfügt, daß seine Tochter die Kaution ausbezahlt bekommt, was die Wohnungsgesellschaft auch schon vor 1 Monat getan hat. Geht das so einfach?
Auf den Einwand, wenn die Tochter das Geld bekommt, kann diese auch die Abwicklung der Wohnung machen, wurde barsch darauf hingewiesen, sie sei Vertragspartnerin des Mietvertrages und zur Abwicklung verpflichtet.
Auf den Einwand, wenn die Tochter das Geld bekommt, kann
diese auch die Abwicklung der Wohnung machen, wurde barsch
darauf hingewiesen, sie sei Vertragspartnerin des
Mietvertrages und zur Abwicklung verpflichtet.
Das ist schon richtig, die Tochter hat mit der Sache nichts zu tun. Ich frage mich aber in der Tat, wieso der Vermieter die Kaution einfach an die Tochter ausbezahlt hat und das auch noch, bevor die Wohnung überhaupt zurückgegeben wurde. Hier stellt sich wirklich die Frage, ob es richtig war, die Kaution an die Tochter eines ehemaligen Mitmieters auszuzahlen anstatt an die aktuelle Mieterin? Wer hat denn damals die Kaution bezahlt bzw. wurde das überhaupt dokumentiert?
Hallo, das ist m.E. wirklich ein Grund, gegen den Vermieter
rechtlich etwas zu unternehmen. Gruß
Hallo N. Schmidt,
in einem Standardvertrag gesehen:
§13 Personenmehrheit als Vertragspartei
- Besteht eine Mietpartei aus mehreren Personen, so haften sie für alle Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis als Gesamtschuldner.
- Erklärungen, deren Wirkung die einzelnen Mieter aus dem Mietverhältnis berühren, müssen von und gegenüber allen abgegeben werden. Die Mieter bevollmächtigen sich jedoch - unter Vorbehalt eines schriftlichen Widerrufs – bis auf weiteres gegenseitig zur Entgegennahme oder Abgabe solcher Erklärungen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen, nicht jedoch für deren Abgabe oder für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages.
Der Text könnte so verstanden werden, daß der Vermieter die Ehefrau hätte davon unterrichten müssen, daß eine Überschreibung der Kaution stattgefunden hat .
Irgendwas ist da nicht koscher, angenommen, die Tochter hat, bei dieser Gesellschaft eine Wohnung gekauft. Ist also bekannt. Andererseits ist die Kaution erst fällig bei Übergabe und nicht 1 Monat vorher.
Je kränker der Vater wurde, umso öfter war die Tochter da und hat Dinge unterschreiben lassen, wovon die Ehefrau nicht unterrichtet wurde. Alles steht und fällt mit der Sprache. Man stelle sich vor, als der Vater im Krankenhaus war, könnte sie mit seinem Schlüssel allein in die Wohnung alles durchsucht und Papiere usw. mitgenommen haben, mit der Bankkarte sein Konto geräumt, wovon die Miete bezahlt werden sollte. Kontenbelege wären demnach kaum vorhanden und die Bank nicht gewillt wäre, neuen Ausdruck anfertigen.
Man stelle sich vor, daß nach dem Tod sich herausstellt, daß der Vater vor ca. 2 Jahren einen Kredit aufgenommen hätte von ca. 35.000 € bei einer Rente von 800 €, ohne daß Raten abgebucht wurden. Der Zeitraum könnte sich mit dem Wohnungskauf der Tochter decken. Wird da Schwarzgeld gewaschen?
Die Ehefrau könnte eine Putzfrau mit einem 3-6 Std.-Job und deren tunesische Tochter hätte jetzt eine neue, kleinere Wohnung finanziert (mit Kaution, Möbel usw.)und deren finanzieller Rahmen jetzt ausgereizt wäre. Die 60% Witwenrente würde frühestens ab März ausgezahlt, demnach wäre derzeit keine Möglichkeit zum Anwalt zu gehen, wie schon vor Monaten angeraten. Armenrecht wird nicht verstanden.
So kommen jeden Tag neue Hiobsbotschaften.
Mit freundlichen Grüssen
regischer