Auszahlung Pflichtteil

Hallo,
Pflichtteil steht zur Auszahlung an. Anwalt möchte nun Bankdaten, damit Überweisung erfolgen kann. Was, wenn keine Überweisung gewünsscht wird, könnte es andere Möglichkeiten geben.
Für Antworten vielen Dank schon mal.

Gruß

Pflichtteil steht zur Auszahlung an. Anwalt möchte nun
Bankdaten, damit Überweisung erfolgen kann. Was, wenn keine
Überweisung gewünsscht wird, könnte es andere Möglichkeiten
geben.

Aber hallo & sowieso!

  • Schwarze Plastiktüte neben Abfalleimer im Stadtpark.

  • Koffer im Hauptbahnhof, Gepäckfach 410.

  • Selber Koffer, selber Hauptbahnhof, Gleis 13, herrenlos. Aufmerksamkeit garantiert.

  • Gleicher Koffer, diesmal Markenqualität, ICE-Strecke Frankfurt-Köln, aus fahrendem Zug geworfen. Bei der Planung an schweres Gerät zum Scheibeneinschlagen denken, sonst wird das nix.

Weitere Ideen auf Nachfrage. Oder ulla56 spricht einfach mit dem Anwalt, auf welchem Weg sie die Kohle gern hätte.

völlig OT

  • Schwarze Plastiktüte neben Abfalleimer im Stadtpark.
  • Koffer im Hauptbahnhof, Gepäckfach 410.
  • Selber Koffer, selber Hauptbahnhof, Gleis 13, herrenlos.
    Aufmerksamkeit garantiert.
  • Gleicher Koffer, diesmal Markenqualität, ICE-Strecke
    Frankfurt-Köln, aus fahrendem Zug geworfen. Bei der Planung an
    schweres Gerät zum Scheibeneinschlagen denken, sonst wird das
    nix.

*am Kaffee verschluckt habe bei dieser Antwort*
Mach das nieeeeeeeeeeeeeeeee wieder *immernochlache*

Pflichtteil steht zur Auszahlung an. Anwalt möchte nun
Bankdaten, damit Überweisung erfolgen kann. Was, wenn keine
Überweisung gewünsscht wird, könnte es andere Möglichkeiten
geben.

Ich würde mein Konto zur Auszahlung bereitstellen, dann müsstest du keine Überweisung auf deins befürchten.
bei Interesse übermittle ich gerne BLZ + Kontonummer

Gruß
Paul

Überweisung gewünsscht wird, könnte es andere Möglichkeiten geben.

Scheck oder Bargeld.

hallo,

du musst zugeben, selbst für eine hypothetische frage klingt das schon etwas selbsam…

jemand der das ließt, wird schich nun fragen, warum das geld nicht auf dem konto erscheinen soll. da fallen mir spontan 2 möglichkeiten ein:

  1. das geld vor dem finanzamt verstecken, sprich: steuerbetrug.
  2. man steckt in insolvenz oder ähnlichem und will das geld nicht zur schuldentilgung abdrücken, sprich: unterschlagung.

beides sind straftaten und du kannst nicht erwarten, darauf ernsthafte antworten zu bekommen :wink:.

im übrigen ist dein anwalt an die berufliche schweigesplicht gebunden, d.h. sollten es andere gründe sein, bzw. selbst bei den beiden naheliegenden, kannst du ihn ohne risiko fragen.

mfg
apfelwein

Oder vielleicht a la „Dagobert“:
Doppelter Boden in Streugutkiste oder
selbstgebastelte Schienenlore…

Aber hallo & sowieso!

Hai!

Weitere Ideen auf Nachfrage.

Und was sollen die bringen? Der Anwalt wird sich auf nichts anderes
einlassen.

Oder ulla56 spricht einfach mit
dem Anwalt, auf welchem Weg sie die Kohle gern hätte.

Der Anwalt hat doch schon mitgeteilt wie er die Kohle auf den Weg
bringen möchte.

Der Plem

  1. jemand erhält staatl. Leistungen und möchte die natürlich nicht verlieren weil das eingegangene Geld angerechnet wird.

Grüße Bröselchen

Hallo,

Und was sollen die bringen? Der Anwalt wird sich auf nichts
anderes einlassen.

Ach? Du kennst den Anwalt?

Btw., Du hast den Inhalt des Postings nicht wirklich erfasst, oder? Passiert Dir wohl öfter, wie ich feststellen musste. Versuchs doch einfach nochmal.

Gruß
loderunner

Hai!

Und was sollen die bringen? Der Anwalt wird sich auf nichts
anderes einlassen.

Ach? Du kennst den Anwalt?

Was hat das damit zu tun.

Btw., Du hast den Inhalt des Postings nicht wirklich erfasst,
oder? Passiert Dir wohl öfter, wie ich feststellen musste.
Versuchs doch einfach nochmal.

Versuche doch einfach dem Ursprungsposter zu helfen und erkläre wo
steht das er andere Zahlungmethoden zulassen muß.

Gespannt, Der Plem

Hallo,

Und was sollen die bringen? Der Anwalt wird sich auf nichts
anderes einlassen.

Ach? Du kennst den Anwalt?

Was hat das damit zu tun.

Erklär doch mal, woher Du weißt, dass sich der Anwalt auf nichts anderes einlässt.

Du könntest auch alternativ einfach zugeben, dass Du Dir Deine Behauptung nur ausgedacht hast, eigentlich keine Ahnung hast und Dich in diesem Expertenforum nur als Fragesteller zu Wort melden solltest.

Btw., Du hast den Inhalt des Postings nicht wirklich erfasst,
oder? Passiert Dir wohl öfter, wie ich feststellen musste.
Versuchs doch einfach nochmal.

Versuche doch einfach dem Ursprungsposter zu helfen und
erkläre wo steht das er andere Zahlungmethoden zulassen muß.

Die Frage wurde ausreichend, richtig und hilfreich beantwortet. Wenn das der Fragesteller anders sieht, soll er gefälligst selber nachfragen. Dich geht das genau gar nichts an, oder kennst Du ihn persönlich?
Gruß
loderunner

Dich in diesem Expertenforum nur als Fragesteller zu
Wort melden solltest.

Ein weiser Mann sollte das Wort Narr nicht so oft gebrauchen, besonders
da ihm selbst der Hochmut so lästig ist (Goethe).

Der Plem

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Ein weiser Mann sollte das Wort Narr nicht so oft gebrauchen,
besonders da ihm selbst der Hochmut so lästig ist (Goethe).

Wenn der Kluge dem Dummen immer nur nachgibt, regiert die Dummheit die Welt.
Das werde ich hier im Forum nicht zulassen, solange meine Geduld reicht.

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