Auszahlung Rentenbeiträge

Hallo,

ich habe einen Antrag auf Auszahlung meiner bisher geleisteten Rentenbeiträge gestellt, da ich jetzt Beamter bin.

Hierbei stellt sich die Frage, ob es nur positiv für mich ist, wenn ich die Kindeserziehungszeiten mir selber anrechnen lasse oder ob damitg auch irgendwelche negative Konsequenzen einher gehen.

Gruß

Nilsie68

Hallo nilsie68,

wie sich das genau verhält
kann ich Dir leider nicht sagen,
ich würde aber in einem schwerwiegenden Fall einen Rentenberater zuziehen,
Wie ich als Experte für Renten ins Forum komme weis ich allerdings auch nicht,
viel glück und erfolg
gruss Wolfgang

Hallo,Rückwirkend können Erziehungszeiten nicht auf den Partner übertragen werden.Im Beamtenrecht bin ich nicht Belehrt worden.
Gruß Rudi

Leider kann ich Ihnen nicht weiterhelfen.

Antwort am Ende !

Sehr geehrter Frager, Danke für Ihr Vertrauen. Das Rentenrecht ist so komplex, dass sich Ihre Frage nicht leicht beantworten lässt. Ich empfehle Ihnen sich mit Ihrer örtlichen Rentenstelle zu beraten. Ein weitere Möglichkeit ist der Verband des VdK. Einen Ansprechpartner gibt es sicher in Ihrer Nähe. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo Nilsie 68,

bißchen wenig Informationen. Aber Folgendes: Beiträge kann man sich nur erstatten lassen, wenn die allgemeine Wartezeit von 60 KM nicht erfüllt ist. Kindererziehungszeiten können 12 oder 36 Monate betragen, je nach Geburtsdatum. Wenn ich von einem Geburtsjahr 1968 ausgehe, nehme ich an, dass bereits längere Zeit Beiträge gezahlt wurden. Damit ist eine Erstattung nicht mehr möglich! Kindererziehungszeiten fallen nicht unter die Erstattung, zählen aber bei den 60 Monaten mit, da die Beiträge der Bund trägt. Bei Ehepartnern können Kindererziehungszeiten auch dem anderen Ehepartner zugeordnet werden, sofern diese noch nicht anerkannt wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Falke 1937