Hallo,
Hierbei stellt sich die Frage, ob es NUR positiv für
denjenigen ist, wenn die Kindeserziehungszeiten demjenigen
selber angerechnet werden oder ob damit auch irgendwelche
andere negative Konsequenzen einher gehen.
Das wird man so nicht pauschal sondern nur individuell und auch dann nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit sagen können.
Die Entscheidung (Wenn man denn überhaupt eine Wahlmöglichkeit hat), wem die Zeiten angerechnet werden sollen, ist für zukünftige Kalendermonate zu treffen, also stellt sich die oben aufgeworfenen Frage eventuell nicht mehr.
Vielleicht kann man den Fall noch ein weniger konkreter darstellen. Wer wird verbeamtet und welche Rentenansprüche hat der andere Partner bereits erworben? Alter des anderen Partners? Vielleicht ebenfalls verbeamtet? Welche Pensionshöhe erwartet dann der eine oder andere Partner (da sich bei erreichen bestimmter Pensionshöhen die Kindererziehungszeiten evtuell nicht (vollständig) auswirken - Stichpunkt Höchstversorgung)? Befindet man sich noch in dem Zeitfenster und in einer Konstellation, wo eine Entscheidung über die Verteilung der Anrechnungszeiten möglich ist? Wer wird vorzeitig in Rente/Pension gehen? Welcher Partner wird zuerst sterben? Und nicht zu vergessen: Wird es zum Zeitpunkt des Renteneintritts-/Pensionsalters noch eine Alterversorgung in der heute gewohnten Art und Höhe geben?
Kurz gesagt, es wird keine eindeutige Antwort geben können, was nun besser bzw. unter allen Umständen also NUR positiv wirkt.
Grüße