angenommen, A hat eine Rentenversicherung für das Patenkind angespart und möchte diese jetzt ausgezahlt bekommen, um es dem Patenkind auszuzahlen! A ist ALG-II-Empfänger und die Versicherung läuft auf den Namen von A und nicht auf den des Patenkindes wegen schlechter Beratung.
Geht das?
Sonst kann das Patenkind den Führerschein vergessen!
angenommen, A hat eine Rentenversicherung für das Patenkind
angespart und möchte diese jetzt ausgezahlt bekommen, um es
dem Patenkind auszuzahlen!
Ist den das Patenkind als Begünstigter im Versicherungsschein genannt?
A ist ALG-II-Empfänger und die Versicherung läuft auf den Namen von A und :nicht auf den des Patenkindes wegen schlechter Beratung.
Das wissen wir noch nicht. A ist also Versicherungsnehmer und wohl auch der Beitragszahler und die versicherte Person?
Geht das?
Wenn es so beantragt wurde geht alles. Auch könnte jeder der o. g. Vertragsbeteiligtem eine andere Person sein.
Sonst kann das Patenkind den Führerschein vergessen!
Also wenn alle Versicherungsbeteiligten dieselbe Person A sind, ist einwandfrei A sein Geld und sein zuzurechnendes Vermögen.
Bei ALG2 ist alles Vermögen anzugeben, daher wird wohl auch diese Versicherung angegeben worden sein. Aber es gibt Freibeträge für zu schonendes Vermögen in Abhängigkeit des Lebensalters des Betroffenen. Und jetzt könnte es ja sein, dass der Versicherungswert im Rahmen des Schonvermögens liegt. Diese Annahme wird wohl wahrscheinlich sein.
Denn wenn die Freibetragsgrenzen mit dem Versicherungswert überschritten sind, hätte die ARGE dies mitgeteilt und auch anteilig zur Leistung zum Lebensunterhalt berechnet; was aber dann die hier gestellte Frage überflüssig machen würde.
Dann ist eigentlich alles klar, wenn da nicht noch der § 528 BGB wäre. http://dejure.org/gesetze/BGB/528.html
Denn auch im ALG2-Antrag, Anlage VM, Pkt. 8 wird nach derartigen Vermögensübertragungen gefragt!
Außerhalb des Protokolls, darf aber auch die Frage berechtigt sein, wie es sich ein H4-Empfänger leisten kann, Geld zu verschenken?