Hallo,
im Rahmen dieses Forums möchte ich zur Diskussion über folgendes Thema anregen:
Was passiert, wenn ein AN seinen AV gekündigt hat und noch einen Resturlaub abgelten muss. Diesen kann er nicht nicht wahrnehmen, weil er kurzfristig operiert werden muss. Der AV endet somit, ohne das er den Urlaub antreten konnte bzw. er ist für den Zeitraum krankgeschrieben.
Der AN befindet sich in einem Werkstudentenstatus und hat von sich aus gekündigt.
Gibt es Situationen durch die der AN seinen Urlaubsanspruch verliert bzw. wie muss der AN sich verhalten, damit der den AN wahrnehmen kann?
Über eine rege Diskussion freue ich mich!!