Hallo,
im Rahmen dieses Forums möchte ich zur Diskussion über folgendes Thema anregen:
Was passiert, wenn ein AN seinen AV gekündigt hat und noch einen Resturlaub abgelten muss. Diesen kann er nicht nicht wahrnehmen, weil er kurzfristig operiert werden muss. Der AV endet somit, ohne das er den Urlaub antreten konnte bzw. er ist für den Zeitraum krankgeschrieben.
Der AN befindet sich in einem Werkstudentenstatus und hat von sich aus gekündigt.
Gibt es Situationen durch die der AN seinen Urlaubsanspruch verliert bzw. wie muss der AN sich verhalten, damit der den AN wahrnehmen kann?
Über eine rege Diskussion freue ich mich!!
Hallo,
Hallo
im Rahmen dieses Forums möchte ich zur Diskussion über
folgendes Thema anregen:
Sorry, aber da gibt es grundsätzlich nicht viel zu diskutieren.
Was passiert, wenn ein AN seinen AV gekündigt hat und noch
einen Resturlaub abgelten muss. Diesen kann er nicht nicht
wahrnehmen, weil er kurzfristig operiert werden muss. Der AV
endet somit, ohne das er den Urlaub antreten konnte bzw. er
ist für den Zeitraum krankgeschrieben.
Dieser Sachverhalt ist in § 7 Abs. 4 BUrlG relativ eindeutig geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Der AN befindet sich in einem Werkstudentenstatus und hat von
sich aus gekündigt.
Spielt beides grundsäätzlich keine Rolle.
Gibt es Situationen durch die der AN seinen Urlaubsanspruch
verliert
Verjährung
bzw. wie muss der AN sich verhalten, damit der den AN
wahrnehmen kann?
Den Anspruch auf Urlaubsabgeltung nachweisbar beim AG einfordern.
Über eine rege Diskussion freue ich mich!!
Wird wohl nicht aufkommen.