Ich habe bei meiner Zeitarbeitsfirma ein Arbeitszeitkonto.
Nach Kündigung zahlen Sie mir die Überstunden ohne Zuschlag aus, obwohl Sie selbst vom Kundenunternehmen 25% erhalten haben.
Im Arbeitsvertrag finde ich keine Vereinbarung. Der MTV BZA liegt zugrunde.
Ich hätte ca. 300 Euro mehr wenn ich das Geld mit Zuschlag bekäme.
Habe ich darauf einen Anspruch?
Hallo susu
Die Stunden auf dem Arbeitszeitkonto sind nicht direkt Überstunden.
Wenn es keine Vereinbarung, die z.B. besagt, dass diese Stunden nach einem Jahr einen Zuschlag bekommen, wird kein Zuschlag fällig.
Schade!!
Trotzdem ein erfolgreiches neues Jahr!!
Helmut