Auszahlung und Versteuerung bei einer GBR

Hallo,

Ich habe neben meinem festen Job noch mit einem Bekannten zusammen ein Gewerbe(GBR) angemeldet.
-Wie findet eine Auszahlung monatlich an uns statt?
-Kann der Betrag von Monat zu Monat variieren?
-Wie wird der ausgezahlte Betrag versteuert, da ich ja noch in fester Anstellung bei meinem Arbeitgeber bin.

Über Informationen zu den Fragen würde ich mich sehr freuen.

MfG

Daniel

also Ihr habt dann noch Einnahmen aus selbst. Tätigkeit und damit
müsst Ihr eine Einkommenssteuererklärung machen. Wieviel kommt denn
so
monatlich raus ? Davon abhängig kann ja eine andere Form besser sein

Im Moment ca. 500-1000,-€.
Das bedeutet ich muss es erst am Jahresende bei der Steuererklärung angeben und nicht monatlich versteuern?
Überweise ich dann den Betrag einfach monatlich auf mein Privatkonto ohne Beleg und gebe es dann am Jahreende an?
Ist der Betrag der verdient werden darf aus selbst. Tätigkeit begrenzt?

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Hallo Diskutanten,

Das bedeutet ich muss es erst am Jahresende bei der
Steuererklärung angeben und nicht monatlich versteuern?

Eure GbR erzielt Einkünfte aus LuF, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen oder Vermietung und Verpachtung. Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (>> monatl. LSt-Einbehalt durch Arbeitgeber) können bloß Einzelpersonen haben. Die ESt ist immer Jahressteuer. Monatliche Vorauszahlungen der Beteiligten (niemals der GbR) gibt es bloß, wenn diese festgesetzt worden sind. Die Veranlagung der Einkünfte zur ESt erfolgt bei den Beteiligten. Die Erklärung der Einkünfte der GbR erfolgt durch eine Erklärung zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem § 180 (1) Nr 2a Abgabenordnung. Sie werden auch für die GbR gesondert festgestellt, bei der ESt-Veranlagung kommt dann bloß noch bei jedem Beteiligten der Betrag aus der Feststellung zu den anderen Einkünften dazu, kein separates Verfahren.

Überweise ich dann den Betrag einfach monatlich auf mein
Privatkonto ohne Beleg und gebe es dann am Jahreende an?

Wenn Ihr im GbR-Vertrag nichts anderes vereinbart habt, kann jeder von Euch Privatentnahmen tätigen, soviel er will. Ihr haftet sowieso beide mit Eurem gesamten Vermögen für die GbR, beiläufig zur gesamten Hand, d.h. auch für die Entnahmen des Partners, wenn sie zu hoch waren. Sinnvoll ist ein monatlich gleichbleibender Betrag, um eine Vermischung der Bankkonten zu vermeiden. Aber ein Tip: Mehr als den Gewinn würde ich nicht entnehmen. Im Gegenteil, unternehmerisches Handeln setzt eigentlich voraus, daß man Gewinne im Unternehmen nutzt und nicht verbrät.

Besteuert werden die (anteiligen) Einkünfte aus der Tätigkeit der GbR, nicht die Privatentnahmen.

Am Jahresende ermitteln und erklären müßt Ihr das Ergebnis der GbR (Gewinn nach § 4 (1) EStG oder Überschuss nach § 4 (3) EStG). Das macht Ihr wie bei einem Einzelunternehmen (dort: "Anlage zur Anlage GSE zur ESt-Erklärung = Bilanz & GuV bzw. Überschussrechnung nach 4/3). Zur Feststellungserklärung gibt es auch eine Anlage GSE, und dazu dann die Bilanz&GuV bzw. Überschussrechnung nach 4/3.

Ist der Betrag der verdient werden darf aus selbst. Tätigkeit
begrenzt?

Ja, nach unten. Wenn auf Dauer negativer Verdienst = Verluste anfallen, führt das unmittelbar zur (widerlegbaren) Annahme, daß keine Gewinnerzielungsabsicht besteht >> Liebhaberei, keine steuerlich relevanten Einkünfte. Nach oben hin dürft Ihr selbstverständlich beliebig hohe Gewinne machen, das ist nicht verboten, aber bis zu den ersten zwei Millionen anstrengend. Darüber wirds leichter (Bill Gates).

Viel Erfolg wünscht

MM