Moin Moin
Ihr Netten und Hilfsbereiten Helfer
seit 1.1.14 Zählt ja das neue Verpflegungsmehraufwand Pauschalensatz von 8h Dienstreise 12€ 24h =24€ und bei übernachtung 20€Die Sachlage:
Ein Betrieb betreibt Servicearbeiten bei Großkunden und somit müssen seine Monteure zu diesen raus Fahren da diese Über ganz Deutschland verteil sind kommt es Häufig vor das man morgens los Fährt und erst nach 10h oder 12h wieder in der Heimat ist.Somit hätte man ja einen Anspruch von 12€ für diesen Tag da man ja Länger als 8h auf Dienstreise war.
Doch die Firma weigert sich diese aus zu bezahlen sondern Zahlt diesen Verpflegungsmehraufwand erst ab einer Abwesenheit von 14h aus
Die Fragen
- Darf die Firma dies Überhaupt zu sagen Sie kommen erst ab 14h abwesenheit auf oder muss sie den Monteuren ab erreichen der 8h die 12€ aus zahlen.2. Hier durch sind ja einige Dienstreisen nicht von der Firma übernommen worden. Wie sieht es mit Nachreichen aus wie Lange hat der Monteur ein anrecht darafu das rückwirkend ihm die Pauschale noch ausgezahlt wird.3. Wie Verhält sich das ganze mit dieser übernachtung von 20€ Es kommt auch Häufiger vor das der Monteur zu den Kunden Hinfährt und da weiter Kunden in dem Gebiet sind eine Übernachtung mit ein geplant ist. Bekommt dieser dann für den tag der Dienst reise nun nur 12€ da mit übernachtung 20€ oder wird das beides sogar addiert und er bekommt für die dienstreise 12€+20€ für die übernachtung und bekommt so gesehen dann 32€Ich würde mich freuen wenn mir dies bezüglich jemand helfen kann und wenn es möglich ist vielleicht auch auf bezug auf schon Entschiede Urteile machen kann
Mit freundlichen Grüßen
Der Badeknecht