Hallo, habe einen unfalversicherung. leider hate ich in der arbeit einen unfall, brach meinen Fuss und hatte starke kopfschmerzten weil ich mich am kopf angestossen hatte. jetzt stellt sich heraus das ich einen tumor im kopf habe.
Meine frage habe ich ein recht auf die auszahung vom unfallversicherung da der tumor erst festgestellt wurde nach dem unfall. irgendwie gluck im ungluck den ich hätte sonst nicht länger als 1jahr gelebt.
das kommt auf die Details der Versicherungsbedingungen der Unfallversicherung an.
Wenn der Unfall den dort vereinbarten Bedingungen entspricht dann muss er auch entschädigt werden.
Die Versicherung müsste aber nur für die Folgen des Unfalls zahlen,
nicht aber für die Folgen des Tumors.
Da wird es dann wohl Probleme geben denn alle Versicherungen wollen halt nur Prämien kassieren aber möglichst nichts zahlen.
Gruß
Jürgen
Hallo,
zunächst einmal…wer sagt, dass Du aufgrund des Tumors ein Jahr „weniger“ hast?
Wenn die Voraussetzungen aufgrund des Arbeitsunfalles von Dir erfüllt werden, zahlt der gesetzliche Unfallversicherungsträger Dir eine Verletztenrente und zwar monatlich.
Je nach Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit gibt es 2 unterschiedliche Möglichkeiten sich die monatliche Verletzenrente durch eine Zahlung abfinden (durch eine Zahlung) zu lassen.
Hierfür darf Deine Lebenserwartung nicht bzw. nur unwesentlich eingeschränkt sein. Der UV-Träger hat
auf Antrag hin die monatliche Verletztenrente abzufinden, wenn Du die nächsten 3 Jahre aus medizinischer Sicht erleben wirst.
Gruss
Hallo.
Also die Unfallversicherung ist dafür da, Schäden, welche dir durch einen Unfall nachweislich entstanden sind abzudecken.
Der Tumor ist eine Erkrankung und die entstehung nicht auf den Unfall zurück zu führen- was also den Tumor anbelangt, wird deine Unfall-VS definitiv nicht bezahlen. Aber du hast dir den Fuss gebrochen beim Unfall- gibt es da evtl. bleibende Schäden? Prüfe nach, ob du ein Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld in deiner Unfall-VS hast. Dann könntest du zumindest für die Tage, welche du nachweislich aufgrund des Fussbruches im Krankenhaus gelegen hast bzw. dich in Genesung ( Krankschreibung) befandest, einen Ansprcuh geltend machen- aber alles nur aufgrund des Schadens welcher dir durch den Unfall entstand, also den Fussbruch. Der Tumor ist Krankheitsbedingt und sei einfach froh darüber, das er im Zusammenhang mit dem Unfall entdeckt wurde.
VG und gute Genesung
Uwe
Hallo, laki love,
wenn der Gehirntumor durch den Arbeitsunfall verursacht worden ist, dann hast Du Anspruch auf die Leistungen der Unfallversicherung.
Ob der Unfall die Ursache des Tumors ist, ist aber zweifelhaft. Tumore werden normalerweise nicht durch Anstoßen des Kopfes verursacht. Es könnte ja auch sein, daß der Tumor unabhängig vom Unfall aufgetreten ist.
Ob der Zusammenhang zwischen Unfall und Tumor besteht, muß die Unfallversicherung feststellen, zumindest, wenn Du einen entsprechenden Antrag stellst.
Die Entscheidung der Unfallversicherung kannst Du, wenn Du sie für falsch hältst, von einem Gericht überprüfen lassen.
Hallo,
Deine Frage lässt sich nicht in einem Satz beantworten. Unklar ist für mich, ob Du mit „habe eine Unfallversicherung“ zusätzlich auch eine private Unfallversicherung hast, oder ob Du ausschließlich die gesetzliche Unfallversicherung(„Berufsgenossenschaft“) meinst. Aber egal: Ob private oder gesetzliche Unfallversicherung. Die Folgen Deines Arbeitsunfalles (also die Fussfraktur) gehören zum Entschädigungsbereich der Unfallversicherungen. Bei dem Tumor verhält es sich (nach allgemeinen Erfahrungsgrundsätzen) allerdings anders. Deine Kopfschmerzen waren sicherlich ursächlich bereits „rechtlich-wesentlich“ Folge des -zum Unfallzeitpunkt noch nicht erkannten- Tumors. Die Kopfschmerzen dürften also nur aufgrund der Kopfprellung lediglich „ausgelöst“ worden sein. Da die Kopfprellung ganz sicherlich nicht die Ursache des Tumors war, werden die Unfallversicherungen hierfür selbstverständlich nicht aufkommen. Für die eventuellen Folgen der Fussfraktur sind sie -wie oben schon gesagt- zuständig.
Gruß und gute Besserung vom
Oberelbmarscher
Hallo,
nein, leider gibt es da nichts von der Unfallversicherung, weil der Tumor nicht auf den Unfall zurückzuführen ist.
Gruß
Hallo,
da die Unfallversicherung (sowohl die private als auch die gesetzliche) nur für Einschränkungen zahlt, die in einem rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen, gehe ich davon aus dass du wegen des Tumors -welcher ja vorbestehend war- keinen Leistungsanspruch hast.
Ein Leistungsanspruch dürfte nur wegen der Fußfraktur und der Kopfprellung bestehen.
Gute Besserung !
Sven