Hallo,
wenn ein Vermieter seinem Mieter eine Betriebskostenabrechnung zukommen lässt und sich daraus ein Guthaben für den Mieter ergibt, innerhalb welcher Zeit muss der Vermieter dieses Guthaben auszahlen?
Ist eine Zeit von über 2 Monaten gerechtfertigt?
Kann der Mieter den Guthaben-Betrag rechtmäßig von der nächsten Monatsmiete abziehen?
Viele Grüße,
Iustinian
Hallo
Ist eine Zeit von über 2 Monaten gerechtfertigt?
Der Mieter hat einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung. Das Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens ist mit Erteilung der Nebenkostenabrechnung fällig (z.B. BGH, Urteil vom 9.3.2005, Az. VIII ZR 57/04, S. 10)
Es sollte allerdings schon sichergestellt sein, dass der Vermieter eine gültige Bankverbindung des Mieters hat.
Kann der Mieter den Guthaben-Betrag rechtmäßig von der
nächsten Monatsmiete abziehen?
Ich würde vorschlagen, den Vermieter schriftlich unter Fristsetzung (z. B. 2 Wochen) aufzufordern, das Guthaben zu überweisen und für den Fall des fruchtlosen Verstreichens dieser Frist die Verrechnung des Guthabens mit der Miete anzudrohen.
Gruß
smalbop
Hallo,
vielen Dank für die detaillierte Antwort und den Verweis auf das BGH-Urteil, das war eine große Hilfe!
Viele Grüße,
Iustinian