Auszahlung von Hausratsschaden

Hallo an alle,

mal angenommen jemandem wurde das Fahrrad geklaut und die Hausrat will jetzt zahlen.
Wenn man eine Rechnung von einem neuen Fahrrad einreich bekomme man 450€ und wenn man das Geld direkt bar haben will bekomme man nur 250€ überwiesen.

Ist das so rechtens?

Grüße!!!

Ist das so rechtens?

Warum nicht ? Für mich sieht das so aus, als ob der Versicherung kein Kaufbeleg für das entwendete Fahrrad vorgelegt werden konnte.

Hi und Hmmm…!?!

Muss die Versicherung nicht einfach den entstandenen Schaden bezahlen?
Warum eigentlich hängt die Schadenshöhe von einer Wiederbeschaffung ab?

Wenn die Versicherung am Schaden zweifelt - muss sie dann überhaupt etwas zahlen - ohne jeden Beweis, dass das Fahrrad je existierte?

Wenn aber der Versicherte den Schaden nachweisen kann (z.B. Rechnung oder Zeugen zum Fahrradwert kurz vor dem Diebstahl, Typ, Zustand…)sollte er dann nicht einfach den (Zeit-?)Wert ersetzt bekommen?

Würde ich für seriös halten - die Realität kann aber anders aussehen.

Grüße!

Timsy

Hi und Hmmm…!?!

Muss die Versicherung nicht einfach den entstandenen Schaden bezahlen?

Wenn es einen schaden gab und der Geschädigte diesen in der Höhe beziffern und belegen kann, ja.

Warum eigentlich hängt die Schadenshöhe von einer Wiederbeschaffung ab?

Weil Hausratschäden in „gleicher Art und Güte“ ersetzt werden.

Wenn die Versicherung am Schaden zweifelt - muss sie dann
überhaupt etwas zahlen - ohne jeden Beweis, dass das Fahrrad je existierte?

Nein, sie muß nicht, aber sie darf, wenn sie möchte (Kulanz).

Wenn aber der Versicherte den Schaden nachweisen kann (z.B. Rechnung

Dann ersetzt die Versicherung, aber eine Rechnung kann fats niemand vorlegen, das ist das Problem.

Würde ich für seriös halten - die Realität kann aber anders aussehen.

Vor allem, ist sie viel komplizierter.

Hi,

es lag aber eine Original Rechnung und ein Bericht der Polizei vor das Eingebrochen wurde.

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es lag aber eine Original Rechnung und ein Bericht der Polizei vor das Eingebrochen wurde.

Dann verstehe ich die Differenz auch nicht. dann dürfte nur die MwSt in Frage stehen.

Hi Leute,

verbessert mich bitte wenn ich falsch liege.

Muss die Versicherung nicht einfach den entstandenen Schaden
bezahlen?
Warum eigentlich hängt die Schadenshöhe von einer
Wiederbeschaffung ab?

Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung (anders als bei der Haftpflicht). Dies bedeutet, dass die Kosten übernommen werden, die enstehen um die beschädigte Sache (bzw. gestohlene Sache) neu zu erwerben.

Bsp. Wenn das Fahrrad vor 3 Jahren 450 EUR gekostet hat und heute kostet dasselbe bzw. ein vergleichbares Fahrrad nur 250 EUR so wird die Hausratversicherung auch nur die 250 EUR bezahlen.

Wenn die Versicherung am Schaden zweifelt - muss sie dann
überhaupt etwas zahlen - ohne jeden Beweis, dass das Fahrrad
je existierte?

Das ist schwierig und wird im Einzefall entschieden. Die Versicherung wird jedoch bei so einem geringen Wert keine Anstalten machen. es sei denn, der Versicherungsnehmer fällt durch viele Schäden auf. Dann kann es durchaus zu einer Überprüfung kommen.

Wenn aber der Versicherte den Schaden nachweisen kann (z.B.
Rechnung oder Zeugen zum Fahrradwert kurz vor dem Diebstahl,
Typ, Zustand…)sollte er dann nicht einfach den (Zeit-?)Wert
ersetzt bekommen?

Wie gesagt Neuwert nicht Zeitwert.

Würde ich für seriös halten - die Realität kann aber anders
aussehen.

Grüße!

Timsy

Grüße