Hi Leute,
verbessert mich bitte wenn ich falsch liege.
Muss die Versicherung nicht einfach den entstandenen Schaden
bezahlen?
Warum eigentlich hängt die Schadenshöhe von einer
Wiederbeschaffung ab?
Bei der Hausratversicherung handelt es sich um eine Neuwertversicherung (anders als bei der Haftpflicht). Dies bedeutet, dass die Kosten übernommen werden, die enstehen um die beschädigte Sache (bzw. gestohlene Sache) neu zu erwerben.
Bsp. Wenn das Fahrrad vor 3 Jahren 450 EUR gekostet hat und heute kostet dasselbe bzw. ein vergleichbares Fahrrad nur 250 EUR so wird die Hausratversicherung auch nur die 250 EUR bezahlen.
Wenn die Versicherung am Schaden zweifelt - muss sie dann
überhaupt etwas zahlen - ohne jeden Beweis, dass das Fahrrad
je existierte?
Das ist schwierig und wird im Einzefall entschieden. Die Versicherung wird jedoch bei so einem geringen Wert keine Anstalten machen. es sei denn, der Versicherungsnehmer fällt durch viele Schäden auf. Dann kann es durchaus zu einer Überprüfung kommen.
Wenn aber der Versicherte den Schaden nachweisen kann (z.B.
Rechnung oder Zeugen zum Fahrradwert kurz vor dem Diebstahl,
Typ, Zustand…)sollte er dann nicht einfach den (Zeit-?)Wert
ersetzt bekommen?
Wie gesagt Neuwert nicht Zeitwert.
Würde ich für seriös halten - die Realität kann aber anders
aussehen.
Grüße!
Timsy
Grüße