Liebe/-r Experte/-in,
mein Arbeitsvertrag läuft Ende Oktober 2010 aus. Bis dahin habe ich einen Rest-Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Diese 12 Tage würde ich mir gerne auszahlen lassen.
Habe ich einen Rechtsanspruch auf die Auszahlung oder kann mich der Arbeitgeber zwingen, den Urlaub zu nehmen?
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Herr U. Heinen
Der AG ist VERPFLICHTET, den Urlaub in Natura zu gewähren! Es gibt eine Ausnahme: wenn das aus BETRIEBLICHEN GRÜNDEN nicht möglich ist, DANN darf ausbezahlt werden.
Gruß Rainer
Abgeltung auf Antrag möglich, aber nur, wenn die Kündigungsfrist kürzer ist wie der Urlaubsanspruch selbst … nur dann besteht ein Rechtsanspruch auf Auszahlung - und nur dann!
Das hängt davon ab was in deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.
Einen gesetzlichen Anspruch hast Du nicht.
Hallo,
nein, kein Anspruch. Außer es wird ausdrücklich mit dem Arbeitgeber vereinbahrt, dass bis um letzten Tag gearbeitet wird und der Urlaub ausbezahlt wird.
Viel Glück!
Hallo,
erstmal haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Resturlaubs.
Der AG und Sie natürlich auch,kann verlangen, dass bis zum Austritt der Resturlaub genommen werden muss.
In den meisten Fällen einigt man sich aber und es kommt zur Auszahlung.
Sie sollten diesbezüglich ihren AG rechtzeitig ansprechen.
MfG