Auszahlung von Resturlaub?

Hallo!
Ich hatte letztes Jahr während meiner Schwangerschaft Beschäftigungsverbot (Risikoschwangerschaft) und habe aus dem Jahr noch 14 Tage Resturlaub. Ich habe kürzlich gekündigt, da ich nach meiner Babypause ohnehin nicht mehr dorthin zurück möchte. Bevor ich nun unterschreibe, daß mir aus dem Arbeitsverhältnis keine Ansprüche mehr zustehen, wollte ich mich erstmal schlau machen, welche Ansprüche ich bzgl. meines Resturlaubs habe. Kann mir jemand sagen, ob ich mir z.B. die Tage auszahlen lassen kann?
Würde mich sehr über Info freuen!

Grüße,
Gabi

Hallo Gabi,

grundsätzlich muß Urlaub genommen werden, in Deinem Fall greift aber § 7 Abs. 4 des Bundesurlaubsgesetzes, in dem es heißt:

_Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Beste Grüße

Tessa_

Prinizpiell hat Tessa Recht, aber
Hi!

Eigentlich hat Tessa Recht - Urlaub, der nicht genommen werden kann, ist abzugelten.

ABER: Es gab da ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht (Az: 9 AZR 455/94). Arbeitnehmer, die ununterbrochen krank sind, haben keinen Anspruch auf finanzielle Abgeltung ihres Jahresurlaubs.

Da der Jahresurlaub normalerweise am 31.3. des Folgejahres verfällt (Bundesurlaubsgesetz), bin ich mir nicht so sicher, dass Du noch einen Anspruch hast!

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob es bei Euch eine Betriebsvereinbarung gibt, die das anders regelt, oder ob in Deinem Tarif- oder Arbeitsvertrag etwas anderes steht als im Bundesurlaubsgesetz…

Liebe Grüße
Guido

Gabi.

Guido liegt richtig. Der Urlaub ist verfallen, wenn vertraglich (AV, TV, BetrV) kein verlängerter Übertragungszeitraum vereinbart ist.

Gruß,
LeoLo