Auszahlung von Sparanlegen

Eine Sparanlage bei der Sparkasse wird vertragsgemäß gekündigt. Nach Ablauf der Kündigungsfrist (3 Monate ) muß ich zusätzlich noch 4 Wochen bis zur Auszahlung warten. Ist das Korrekt ?
Meine erste Frage im Forum. Danke für die Hilfe.

Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, ist es durchaus möglich, dass du so eine Vereinbarung/Vertrag abgeschlossen hast. Schau einfach mal in die Vertragsbedingungen, was da genau steht.
Wenn du nichts findest, dann bitte deine Bank, dir die Rechtsgrundlage zu nennen. Dies muss sie tun, wobei ich die Befürchtung habe, dass der Banker mit dieser Frage leicht überfordert sein wird.

hallo,

es ist natürlich interessant, woher diese Information kommt und in welchem zusammenhang sie genannt wurde.

Wenn du von einem normalen Sparbuch sprichst, dann gilt:
Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist eine Auszahlung sofort möglich und rechtlich. (Was für ein Sinn würde es auch machen das Geld noch weitere 4Wochen liegen zu lassen? Dann wären es ja 4 Monate Kündigung)

Also spreche deine Sparkasse noch mal an und verlange die Auszahlung. Das steht auch in den AGB ( Allgemeine Geschäftsbedingungen) von Sparkonnten.

Die Kündigungsfrist von 3 Monaten sind vollkommen korrekt, auch wenn diese Frist aus heutiger Sicht nicht plausibel ist. Dass Sie aber zusätzlich einen weiteren Monat warten müssen, ist absolut unverständlich. Welche Begründung gibt Ihnen die Saparkasse dafür?

Viele Grüße

Hallo,
es kann sein,
wenn die Spareinlage zu einem fixen Termin angelegt wurde, z.B. zum 30. des Monats und die Kündigung damit auch erst zum 30. eines Monats wirksam wird. Kündige ich dann am 2. des Monats kommen die 28 Tage oben drauf.

Handelt es sich um eine einfaches Sparbuch mit 3 monatiger Kündigungsfrist, dürfte es nicht sein (AGB ?).

Gruß
Matthias

sorry, da bin ich überfragt.

Hallo,

wenn es sich um eine klassiche Spareinlage nach § 21 Abs.4 RechKredV handelt und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten im Vertrag/Sparbuch vereinbart ist, hat die Auszahlung nach Ablauf der 3-monatigen Frist in vollem Umfang zu erfolgen. Sollte eine andere Frist vereinbart worden sein können die AGB der Bank ggf. ergänzende Regelungen vorsehen.

Gruß
WHZ

Hallo Bernd,

wenn die Spareinlage mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt wurde, hat man sofort! nach 3 Monaten die Möglichkeit, das gekündigte Guthaben zu verfügen.
Innerhalb eines Monat kann man sich diesen Betrag auszahlen lassen, da man ja nicht unbedingt genau an diesem Stichtag Zeit hat, zur Sparkasse zu gehen.
Wenn man dies innerhalb von 4 Wochen nach dem Stichtag dann nicht tut, wird das Guthaben wieder angelegt und es gilt erneut die dreimonatige Kündigungsfrist!

Danke, die beste und exakteste Antwort die ich erhalten habe.

Hallo,
kenne das Problem nicht.
Mein Tip einfach mal bei der Postbank nachfragen, wie die das handhaben.
VG
Günter

Meine erste Frage im Forum. Danke für die Hilfe.

Ich hatte das so noch nie erlebt, bin aber nicht sicher, ob die örtliche Sparkasse dazu besondere Vereinbarung im Kleingedruckten hat. Ich würde einfach zur Sparkasse hingehen und genaue Auskunft verlangen wieso sie zu dieser Regelung kommen.

MFG
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Das kann nur anhand der Vertragsunterlagen geklärt werden. Prinzipiell würde ich sagen, dass das wohl so ist.