Hallo!
Ein Arbeitnehmer unterschreibt im Februar einen Arbeitsvertrag im Bereich Gartenbau. Laut Vertrag sollen die Überstunden gutgeschrieben und in den Wintermonaten abgesetzt werden.
Der Arbeitnehmer erscheint 10 Wochen täglich zu Arbeit und leistet auch einige Überstunden, erhält aber nicht einen Cent Lohn. Er kündigt fristlos, als er eine andere Stelle gefunden hat.
Nun will er aber seinen Lohn für die vergangenen 10 Wochen auch noch haben (das dürfte eigentlich unproblematisch sein). Was ist mit den Überstunden? Hat er einen Anspruch auf deren Vergütung? „In den Wintermonaten absetzen“ geht ja nun nicht mehr… Andererseits hat der Arbeitnehmer diese Vereinbarung unterschrieben…
Was darf der Arbeitnehmer fordern?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!
LG
Tine