Hallo Experten,
Mitarbeiter X hat in den vergangenen 18 Monaten eine nicht unerhebliche Summe überstunden gemacht. Eine Ausgleich in Freizeit ist derzeit nicht möglich. Arbeitgeber A möchte diese nun auszahlen, stellt sich vorab aber folgende Fragen:
- Wie wird der Stundensatz für die Berechnung ermittelt? Stimmt die Formel Bruttolohn/172*Anzahl der Überstunden? Wie kommen die 172 zustande?
- Wie hoch ist die reale Belastung für den Arbeitgeber?
- Was bleibt Mitarbeiter X real übrig?
Danke im Voraus für die Antworten
Max
Servus,
172 ist eine Faustzahl für die durchschnittliche Anzahl von Arbeitsstunden/Monat bei einer 40-h-Woche.
Die Belastung kann man nur ermitteln, wenn man das Steuerbrutto kennt, weil die Höhe der Steuer von der Höhe des Steuerbruttos abhängt, und auch die Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge in Abhängigkeit vom Brutto unterschiedlich sein können.
Schöne Grüße
MM
- Wie wird der Stundensatz für die Berechnung ermittelt?
Stimmt die Formel Bruttolohn/172*Anzahl der Überstunden? Wie
kommen die 172 zustande?
Die 172 stimmen, wenn der AN in der Regel 172 h im Monat, also 40 h die Woche arbeitet.
- Wie hoch ist die reale Belastung für den Arbeitgeber?
Brutto + AG-Anteil Sozialversicherung
- Was bleibt Mitarbeiter X real übrig?
Keine Ahnung, weil wir die LSt-Klasse, KFB, Religion…des AN nicht kennen.
Hallo,
besten Dank für die rasche Antwort. Wie kann man das Steuerbrutto ermitteln? Gibt es dafür eine Formel ausgehend vom Bruttolohn?
Grüßle
Max
Servus,
in der Regel ist der Bruttolohn = Steuerbrutto, aber es gibt viele netten Ausnahmen. Auf der monatlichen Abrechnung ist entweder das Steuerbrutto mit dieser Bezeichnung ausgewiesen, oder die steuerfreien Abrechnungen vom Brutto (z.B. Gehaltsumwandlung für betriebliche Altersvorsorge) und die steuerpflichtigen Hinzurechnungen (z.B. Sachbezüge) sind extra ausgewiesen.
Schöne Grüße
MM