Auszahlung Zweiter DV ?

Wie werden die Beiträge zur GKV/Pflegevers. nach der
Auszahlung einer zweiten DV ermittelt ??

Zum Beispiel Auszahlung der ersten DV 2010 ca.10.000Euro.Dadurch keine GKV/Pflegeabzüge.

Auszahlung der zweiten DV 2012 ca 25000 Euro.

Was wird jetzt für GKV/Pflegevers.zu Grunde gelegt ???
Nachzahlung von GKV/Pflege auch für die 1.DV 10000 Euro fällig

Danke Jens

Hallo,

es werden jetzt beide durch 120 geteilt, zusammengezählt und damit die Grenze überschritten. Zu zahlen sind dann 15,5% von der fiktiven Gesamtrente.

Rückwirkend ist nichts zu zahlen.

Gruss

Barmer

Danke für Deine Antwort

Gruß Jens

Hallo,

bei der ersten Auszahlung ergab sich bei einer Verteilung auf 10 Jahre (= 120 Monate) ein fiktiver Monatsbetrag von 83,33 Euro. Dieser liegt unter dem Grenzwert von 131,25 Euro (2012), so dass bisher keine Beiträge anfielen.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__229.html …

Für die 2. Auszahlung von 25.000 Euro ergibt sich ein fiktiver Wert von 208,33 Euro. Ab der 2. Auszahlung sind beide Werte zu addieren und Beiträge von insgesamt 291,66 Euro zu. Zehn Jahre nach der 1. Auszahlung sind die Beiträge nur noch von 208,33 Euro zu zahlen. 10 Jahre nach der 2. Auszahlung entfallen die Beiträge komplett.

Für die Krankenversicherung sind 15,5% und für die Pflegeversicherung ca. 2% Beiträge zu zahlen.

Wenn eine selbständige Tätigkeit (z.B. auch Honorarkraft, Freiberufler)ausgeübt wird, sind davon ab dem 1. Euro Beiträge zu zahlen, da diese Einnahmen zu den fiktiven Einnahmen der Direktversicherung addiert werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__226.html -> Absatz 2

Gruß

RHW