Ich hoffe ich bin im richtigen Forum. Meine Frage bezieht sich auf Auszahlungen aus einem Gewerbe. Und zwar habe ich eine kleine Einzelfirma und durch Sponsorenwerbung auf einer Internetseite (die über diese Firma läuft) auch ein paar Einnahmen monatlich.
Jetzt arbeiten an der Seite auch noch andere Leute mit und ich möchte einigen, die besonders viel machen, einen gewissen Betrag (~100 Euro) im Monat zukommen lassen. Jetzt weiß ich allerdings nicht, wie ich das am besten und vor allem richtig machen soll. Es soll halt kein Angestelltenverhältnis sein.
Ich wäre echt froh wenn mir hier jemand weiter helfen könnte und mir diese ganze Sachlage mal detailiert beschreiben könnte.
Wenn mir diejenigen einfach eine Rechnung schreiben über bestimmte Leistungen die sie erbracht haben, ist das dann ok soweit?
Also, hoffe mich kann jemand in dieser Angelegenheit aufklären.
Meine Firma bleibt übrigens unter dem jährlichen Mindestbetrag, Steuern zahle ich also nicht. Falls das relevant sein sollte…
Hallo Johannes,
da es sich hier um eine steuerliche Sache handelt würde ich die Frage auch im Brett „Steuern“ unterbringen.
Zu deiner Frage an sich kann ich nur sagen, das die Personen (soweit Sie ein Gewerbe angemeldet haben) dir eine Rechnung schreiben sollen. Das ist MM die sauberste Lösung, da es sich ja um eine „ständige“ Zuwendung handelt. Dadurch ist das Geld bei dir raus und wird nicht mit in die Einnahmen veranlagt und du kannst dieses sauber in deine Buchführung unterbringen.
Vielleicht kann dir jemand detailierte hier das kundtun. Ich würde mich aber zur Sicherheit an einen Steuerberater wenden. Der gibt dir dann eine rechtsverbindliche Auskunft. Dies kann leider über dieses Medium keiner bieten. Kostet zwar was an Beratungsgebühren aber rechnet sich immer.
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich den Beitrag ja jetzt nicht mehr in das Steuerforum verschieben, da müsste ich ihn höchstens nochmal neu schreiben.
Die Leute von denen ich die Rechnung bekomme, haben in der Regel keine Firma, das läuft dann also privat bei denen. Ich stelle mir vor allem folgende Fragen im Bezug auf die Rechnung:
Darf so eine Rechnung regelmäßig, also jeden Monat kommen, oder stellt das dann im Prinzip schon ein Angestelltenverhältnis dar?
Was darf in der Rechnung drinstehen. Ich glaube Sachen wie z.B. etwas bestimmtes programmiert zu haben sind anders zu bewerten als z.B. redaktionelle Arbeit. Oder täusche ich mich da?
Resultiert aus Punkt 2, nämlich was darf in der späteren Ausgabenlistung zur Steuererklärung nicht drinstehen (vielleicht redaktionelle Arbeit,…)
Aber wahrscheinlich hast du recht und ich muss mich da wirklich an einen Steuerberater wenden.
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich den
Beitrag ja jetzt nicht mehr in das Steuerforum verschieben, da
müsste ich ihn höchstens nochmal neu schreiben.
Die Leute von denen ich die Rechnung bekomme, haben in der
Regel keine Firma, das läuft dann also privat bei denen.
wenn regelmässig keit besteht, geht da privat gar nix - ohne gewerbeanmeldung keine rechnung…
Ich
stelle mir vor allem folgende Fragen im Bezug auf die
Rechnung:
Darf so eine Rechnung regelmäßig, also jeden Monat kommen,
oder stellt das dann im Prinzip schon ein
Angestelltenverhältnis dar?
…kann jeden monat kommen, da umfang eher gering - problem der scheinselbständigkeit scheint mir hier nicht gegeben…aber wie oben gesagt - rechnung nur mit anmeldung
Was darf in der Rechnung drinstehen. Ich glaube Sachen wie
z.B. etwas bestimmtes programmiert zu haben sind anders zu
bewerten als z.B. redaktionelle Arbeit. Oder täusche ich mich
da?
ist im prinzip unerheblich…umfang und beschreibung der leistung sollten angegeben sein…
Resultiert aus Punkt 2, nämlich was darf in der späteren
Ausgabenlistung zur Steuererklärung nicht drinstehen
(vielleicht redaktionelle Arbeit,…)
wer sollte sich daran stören ?
Aber wahrscheinlich hast du recht und ich muss mich da
wirklich an einen Steuerberater wenden.
sieht so aus…vorher nach gebühren für eine stunde beratung fragen - gibts oft große unterschiede…
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich den
Beitrag ja jetzt nicht mehr in das Steuerforum verschieben, da
müsste ich ihn höchstens nochmal neu schreiben.
Die Leute von denen ich die Rechnung bekomme, haben in der
Regel keine Firma, das läuft dann also privat bei denen.
wenn regelmässig keit besteht, geht da privat gar nix - ohne
gewerbeanmeldung keine rechnung…
Das ist Quark. Es gibt Freigrenzen, die bei „rd. 100 Euro im Monat“ noch lange nicht überschritten sind. Früher waren es mal rd. TDM 16, wenn ich mich recht entsinne. Allerdings darf man dann natürlich keine MWSt. ausweisen.
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich den
Beitrag ja jetzt nicht mehr in das Steuerforum verschieben, da
müsste ich ihn höchstens nochmal neu schreiben.
Die Leute von denen ich die Rechnung bekomme, haben in der
Regel keine Firma, das läuft dann also privat bei denen.
wenn regelmässig keit besteht, geht da privat gar nix - ohne
gewerbeanmeldung keine rechnung…
Das ist Quark. Es gibt Freigrenzen, die bei „rd. 100 Euro im
Monat“ noch lange nicht überschritten sind. Früher waren es
mal rd. TDM 16, wenn ich mich recht entsinne. Allerdings darf
man dann natürlich keine MWSt. ausweisen.
was sollen das denn für freigrenzen sein ? wenn gewinnerzielungsabsicht, nachhaltigkeit und teilnahme am allg. wirtschaftlichen verkehr vorliegt ist es ohne gewerbeanmeldung schwarzarbeit - punkt - …was sollen die 16 tsd sein - wenn du die kleinunternehmerregelung bez. Umsatzsteuer meinst, das waren 32.500 - aber von umsatzsteuer war in der frage gar keine rede…
erstmal vielen Dank für deine Antwort. Leider kann ich den
Beitrag ja jetzt nicht mehr in das Steuerforum verschieben, da
müsste ich ihn höchstens nochmal neu schreiben.
Die Leute von denen ich die Rechnung bekomme, haben in der
Regel keine Firma, das läuft dann also privat bei denen.
wenn regelmässig keit besteht, geht da privat gar nix - ohne
gewerbeanmeldung keine rechnung…
Das ist Quark. Es gibt Freigrenzen, die bei „rd. 100 Euro im
Monat“ noch lange nicht überschritten sind. Früher waren es
mal rd. TDM 16, wenn ich mich recht entsinne. Allerdings darf
man dann natürlich keine MWSt. ausweisen.
was sollen das denn für freigrenzen sein ? wenn
gewinnerzielungsabsicht, nachhaltigkeit und teilnahme am allg.
wirtschaftlichen verkehr vorliegt ist es ohne gewerbeanmeldung
schwarzarbeit - punkt -
Den Punkt finde ich ganz besonders gut. Wie auch immer: Vielleicht liest Du Dir noch einmal den Ausgangsartikel durch. Aus dem geschilderten Sachverhalt für die zu „Beschenkenden“ eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, ist schon ziemlich gewagt.
Den Punkt finde ich ganz besonders gut. Wie auch immer:
Vielleicht liest Du Dir noch einmal den Ausgangsartikel durch.
Aus dem geschilderten Sachverhalt für die zu „Beschenkenden“
eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, ist schon ziemlich
gewagt.
Gruß,
Christian
…„das ist quark“ find ich auch besonders gut !
dann schenke ich meiner putzfrau in zukunft 100 euro im monat dafür, dass sie bei mir putzt - das kann sie dem finanzamt ja dann so erklären, wenn die ihr auf die schliche kommen und sie vergessen hat die geschenke, von den putzstellen die sie hat, anzugeben…die finden das dann wahrscheinlich auch zu gewagt steuern zu erheben…
…was meinst du mit der freigrenze und den 16tsd euro ?
Den Punkt finde ich ganz besonders gut. Wie auch immer:
Vielleicht liest Du Dir noch einmal den Ausgangsartikel durch.
Aus dem geschilderten Sachverhalt für die zu „Beschenkenden“
eine gewerbliche Tätigkeit abzuleiten, ist schon ziemlich
gewagt.
Gruß,
Christian
…„das ist quark“ find ich auch besonders gut !
Dann freuen wir uns doch gemeinsam.
…was meinst du mit der freigrenze und den 16tsd euro ?
Bezog sich auf die Umsatzsteuer.
Ansonsten: Belassen wir es dabei. Dir scheint es wichtig zu sein, mir ist es egal. Ich erkläre Dich also zum Gewinner.
Danke für eure Beiträge, auch wenn ihr da unterschiedlicher Meinung seid. Aber mal ganz dumm gefragt: Wenn ich eine Rechnung bekomme, kann es mir dann nicht egal sein ob diese von einer Person kommt die ein Gewerbe besitzt oder nicht? Oder habe ich irgendwie eine Pflicht, dass ich in solchen Fällen nicht auszahlen darf?
Weil wenn nicht, müssen die Leute halt dann selbst entscheiden ob sie die Rechnungen privat oder geschäftlich stellen. Wichtig ist mir erstmal, dass ich da dann keine Probleme bekomme.
Ansonsten denke ich, wart ihr ja beide der Ansicht, dass die Sachen, die auf der Rechnung stehen eher unrelevant sind, also alles drauf stehen darf.
Gibt es ansonsten noch Punkte die ich bei Auszahlungen beachten sollte?
Danke für eure Beiträge, auch wenn ihr da unterschiedlicher
Meinung seid. Aber mal ganz dumm gefragt: Wenn ich eine
Rechnung bekomme, kann es mir dann nicht egal sein ob diese
von einer Person kommt die ein Gewerbe besitzt oder nicht?
Oder habe ich irgendwie eine Pflicht, dass ich in solchen
Fällen nicht auszahlen darf?
moin, ganz so einfach ist es nicht - du musst dir als unternehmer schon ein bild von deinen rechnungsstellern machen und ggfs. prüfen, ob die gewerbetechnisch gemeldet sind - ist aber meistens im hinblick auf vorsteuerabzug relevant, den du ja nicht in anspruch nimmst…auszahlen kannst du auf jeden fall - probleme bekommt der, der das dann nicht versteuert…
Weil wenn nicht, müssen die Leute halt dann selbst entscheiden
ob sie die Rechnungen privat oder geschäftlich stellen.
nochmal, man kann privat keine rechnung stellen - höchstens für eine einmalige sache (gebrauchtwagenverkauf, flohmarkt, gebr. PC an bekannten, etc.)
Wichtig ist mir erstmal, dass ich da dann keine Probleme
bekomme.
Ansonsten denke ich, wart ihr ja beide der Ansicht, dass die
Sachen, die auf der Rechnung stehen eher unrelevant sind, also
alles drauf stehen darf.
Gibt es ansonsten noch Punkte die ich bei Auszahlungen
beachten sollte?
Danke für eure Beiträge, auch wenn ihr da unterschiedlicher
Meinung seid. Aber mal ganz dumm gefragt: Wenn ich eine
Rechnung bekomme, kann es mir dann nicht egal sein ob diese
von einer Person kommt die ein Gewerbe besitzt oder nicht?
Oder habe ich irgendwie eine Pflicht, dass ich in solchen
Fällen nicht auszahlen darf?
moin, ganz so einfach ist es nicht - du musst dir als
unternehmer schon ein bild von deinen rechnungsstellern machen
und ggfs. prüfen, ob die gewerbetechnisch gemeldet sind - ist
aber meistens im hinblick auf vorsteuerabzug relevant, den du
ja nicht in anspruch nimmst…auszahlen kannst du auf jeden
fall - probleme bekommt der, der das dann nicht
versteuert…
Weil wenn nicht, müssen die Leute halt dann selbst entscheiden
ob sie die Rechnungen privat oder geschäftlich stellen.
nochmal, man kann privat keine rechnung stellen - höchstens
für eine einmalige sache (gebrauchtwagenverkauf, flohmarkt,
gebr. PC an bekannten, etc.)
Oder natürlich für Beratungsdienstleistungen, freier Autor usw. usf. Von „nur einmalig“ kann da keine Rede sein.
nochmal, man kann privat keine rechnung stellen - höchstens
für eine einmalige sache (gebrauchtwagenverkauf, flohmarkt,
gebr. PC an bekannten, etc.)
Oder natürlich für Beratungsdienstleistungen, freier Autor
usw. usf. Von „nur einmalig“ kann da keine Rede sein.
Aber ich bin ja schon wieder still.
C.
…kapier isch ned ? privat heisst doch - ohne finanzamt, oder - der berater oder autor kann doch nicht „privat“ abrechnen - macht er doch im rahmen einer selbständigen tätigkeit ?
…kapier isch ned ? privat heisst doch - ohne finanzamt,
Wieso das? Wenn man mit allen Einkünften über die Freibeträge kommt, muß natürlich versteuert werden.
oder - der berater oder autor kann doch nicht „privat“
abrechnen - macht er doch im rahmen einer selbständigen
tätigkeit ?
„Selbständige Tätigkeit“ - das klingt bei Dir so hochtrabend. Ich als Arbeitnehmer kann doch nebenbei noch andere Dinge machen. Die mache in dann nebenberuflich selbständig und natürlich schreibe ich dafür auch Rechnungen. Schließlich will ich meine Kohle haben und damit der Auftraggeber das als Betriebsausgabe absetzen kann, braucht er eine Rechnung.
Da ich wiederum nicht über die Freibeträge komme, stelle ich keine USt. in Rechnung und entsprechend kann der Auftraggeber auch keine Vorsteuer absetzen. Da ich das des weiteren nur sehr selten mache (und auch seit rd. drei Jahren nicht mehr), muß ich dafür auch kein Gewerbe anmelden. So einfach ist das und alles zur Sicherheit mit den Finanzämtern geklärt.
…kapier isch ned ? privat heisst doch - ohne finanzamt,
Wieso das? Wenn man mit allen Einkünften über die Freibeträge
kommt, muß natürlich versteuert werden.
oder - der berater oder autor kann doch nicht „privat“
abrechnen - macht er doch im rahmen einer selbständigen
tätigkeit ?
„Selbständige Tätigkeit“ - das klingt bei Dir so hochtrabend.
Ich als Arbeitnehmer kann doch nebenbei noch andere Dinge
machen. Die mache in dann nebenberuflich selbständig und
natürlich schreibe ich dafür auch Rechnungen. Schließlich will
ich meine Kohle haben und damit der Auftraggeber das als
Betriebsausgabe absetzen kann, braucht er eine Rechnung.
und eben hier ist der unterschied - du als „berater“ kannst ohne gewerbeanmeldung rechnungen schreiben - deshalb gibt`s ja auch die unterscheidung zwischen gewerblichen einkünften und einkünften aus selbständiger tätigkeit (katalogberufe) - nur die „helfer“ aus der ausgangsfrage machen das nicht „selbständig“ sondern im rahmen einer gewerblichen tätigkeit - und die muss im geschilderten fall angemeldet werden…geht jetzt aber wohl zu sehr ins detail
Da ich wiederum nicht über die Freibeträge komme, stelle ich
keine USt. in Rechnung und entsprechend kann der Auftraggeber
auch keine Vorsteuer absetzen. Da ich das des weiteren nur
sehr selten mache (und auch seit rd. drei Jahren nicht mehr),
muß ich dafür auch kein Gewerbe anmelden. So einfach ist das
und alles zur Sicherheit mit den Finanzämtern geklärt.
-s.o. - die gewerbliche tätigkeit muss unabhängig von USt/ gewinn/ umsatz etc. angemeldet werden, wenn nachhaltig…
und eben hier ist der unterschied - du als „berater“ kannst
ohne gewerbeanmeldung rechnungen schreiben - deshalb gibt`s ja
auch die unterscheidung zwischen gewerblichen einkünften und
einkünften aus selbständiger tätigkeit (katalogberufe) - nur
die „helfer“ aus der ausgangsfrage machen das nicht
„selbständig“ sondern im rahmen einer gewerblichen tätigkeit -
Diese Aussage würde - wenn sie zuträfe - die ganze Webdesigner- und Softwarebranche revolutionieren bzw. ruinieren.
und eben hier ist der unterschied - du als „berater“ kannst
ohne gewerbeanmeldung rechnungen schreiben - deshalb gibt`s ja
auch die unterscheidung zwischen gewerblichen einkünften und
einkünften aus selbständiger tätigkeit (katalogberufe) - nur
die „helfer“ aus der ausgangsfrage machen das nicht
„selbständig“ sondern im rahmen einer gewerblichen tätigkeit -
Diese Aussage würde - wenn sie zuträfe - die ganze
Webdesigner- und Softwarebranche revolutionieren bzw.
ruinieren.
genau da bin ich auch schon des öfteren ins schlingern geraten - die unterscheidung zwischen gew. und selbständigen einkünften bei webdesignern wurde im steuerbrett vor nicht allzu langer zeit diskutiert…nur ca. 5% der webdesigner sind als selbst. anzusehen (glaube die, die die software für die seiten programmieren) - die restlichen 95% (welche mit hilfe der vorhandenen software „nur“ homepages stricken) sind als gewerbliche einzustufen…
aber das problem ist doch lediglich die gewerbeanmeldung (bei uns 20 euronen) und die gewerbesteuerpflicht (freibetrag wird bei „nebenhertätigkeit“ sowieso nur selten überschritten und GewSt wird auf die ESt angerechnet)…was ist daran denn ruinös oder revolutionär ?