Eine Doppelhaushälfte ist im Besitz von 3 Personen. 1 und 2 je 5/12, 3 zu 2/12.
Das Haus ist mit einer Hypothek belastet.
Die Hypothek diente zum Ankauf der anderen Doppelhaushälfte nur durch die Miteigentümer
1 und 2 mit Zustimmung des Miteigentümers 3.
Der Miteigentümer 3 möchte jetzt seinen Anteil (2/12) am belasteten Haus ausgezahlt haben.
Frage: Wird von dem noch zu ermittelnden Wert des belasteten Objektes die Hypothek abgezogen, oder wird der volle Wert zur Berechnung der Auszahlungssumme verwendet.
Hallo,
der ausscheidungswillige Miteigentümer darf natürlich nicht mit einer anteiligen Hypothek belastet werden, die notwendig war, eine weitere Immobilie für die anderen Miteigentümer zu erwerben.
lG
Es ist leider etwas komplizierter: vor 20 Jahren erbten die Mutter und deren drei Kinder eine Doppelhaushälfte von dem verstorbenen Vater und Ehemann. 1/2 die Mutter, je 1/6 die Kinder.
Die Mutter erwarb dann vor 10 Jahren die andere Doppelhaushälfte und belastete mit Zustimmung der 3 Kinder das bereits geerbte Haus.
Jetzt stirbt die Mutter. Eines der drei erbberechtigten Kinder schlägt das Erbe aus. Die beiden übrigen erben zwei belastete Doppelhaushälften. Der Erbe, der ausgeschlagen hat verlangt die Auszahlung seines bereits früher vom Vater geerbten Anteils, der belastet ist.
Hallo,
da wäre ein anderes Brett, z.B. allgemeine Rechtsfragen besser aufgehoben, weil dies doch eher Recht und weniger Immobilien betrifft.
Es ist ohne weitere Rückfrage nicht zu beantworten.
Wenn es um den Pflichtteil des „Vaters“ geht, so ist die danach eingetragene Hypothek nicht zu berücksichtigen.
Aber besser nochmals in anderen Brett anfragen, ist hier machbar.
lG