Auszahlungsfrist einer entlassungsentschädigung

hallo alle beisammen

hab da mal ne frage,wielange darf sich ein arbeitgeber zeit lassen bis zur auszahlung einer entlassungsentschädigung(abfindung)in höhe von ca.2000 euro.gibt es dafür gesetzliche fristen???bzw.was sollte man tun,wenn es eine gerichtliche einigung über ebendiese entschädigung gibt,die 4 wochen zurückliegt und man das geld dringend braucht??ab wann kann man einem arbeitgeber mit pfändung drohen??? wer was weiss,bitte dringend antworten.

hallo,

was sollte man
tun,wenn es eine gerichtliche einigung über ebendiese
entschädigung gibt,die 4 wochen zurückliegt und man das geld
dringend braucht?

Gab es zu der Einigung auch eine Vereinbarung bezüglich eines Zahlungszeitpunkts/einer Zahlungsfrist?

MfG

Hi,

ich sehe es so, dass wenn weder ein bestzimmter Termin in der Vereinbarung noc in einer Verhandlung vereinbart wurde, notfalls das „usus“ gilt:
zum üblichen Zeitpunkt der Gwehaltszahlungen bzw. 30 Tage .

Eine Pfändung bringt das Geld wohl nicht viel schneller.
Es kann ja direkt nur die Portokasse gepfändet werden. 2000 € in der Portokasse ? Möglich aber nicht üblich.
Schecks werrdfen in der Regel nicht akzeptiert.

Wenn es um Wasren ginge, di nicht bezahlt wurden , wüsste ich wie ich mir die Waren sofort zurückholen könnte. Aber bei Geld wenn es dringend benütigt wird.
Hat nicht jedes Gericht auch eine Beratungsstelle, die kostenlos helfen muss ?

Gruß
BJ

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

ich sehe es so, dass wenn weder ein bestzimmter Termin in der
Vereinbarung noc in einer Verhandlung vereinbart wurde,
notfalls das „usus“ gilt:
zum üblichen Zeitpunkt der Gwehaltszahlungen bzw. 30 Tage .

Wenn wirklich nichts vereinbart ist, sehe ich es auch so, dass das Geld mit der letzten Entgeltzahlung verrechnet wird.

Hat nicht jedes Gericht auch eine Beratungsstelle, die
kostenlos helfen muss ?

Nein!
Es gibt an jedem ArbG eine Rechtsantragsstelle, welche allerdings nur bei Formulierungsdingen hilft und keine Rechtsberatung geben darf!
Wenn sich jemand keinen Anwalt leisten kann, gibt es die Prozesskostenbeihilfe.

LG
Guido