Ich verstehe die Frage so, dass du wissen wöchtest, ob deine Mutter bzw. dein Vater vom ehemaligen Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Betriebsrente an einen Dritten überweist, d. h. auf ein Konto, das nicht auf den Namen deiner Mutter bzw. deines Vaters läuft. Antwort: Natürlich kann das verlangt werden. Zwei mögliche Antworten des Arbeitgebers fallen mir dazu ein:
- „Ja, aber nur, wenn Sie, lieber ehemaliger Arbeitnehmer mir versichern, dass die Zahlung dann auch mit befreiender Wirkung erfolgt.“ Er will nämlich sicherstellen, dass er nicht doppelt zahlen muss. Die geforderte Erklärung würden deine Eltern dann abgeben und die Sache läuft in euerm Sinne.
- „Nöö, hab keine Lust“ oder was immer ihm als Ablehnungsgrund einfällt. Ob ihr dann einen Anspruch auf die „Auszahlung an einen Dritten“ habt und wie ihr diesen Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzt, hängt von dem Vertragswerk ab, das die Rentenansprüche deiner Eltern begründet. Das können Betriebsvereinbarungen oder einzel-arbeitsvertragliche Regelungen sein. Wenn auch da nichts Diesbezügliches drinsteht, wird es darauf ankommen, ob dem Arbeitgeber durch den Wechsel des Auszahlungskontos ein Nachteil entsteht und wenn ja, ob dieser Nachteil angesichts eurer Vorteile zumutbar ist. Und das ist dann eine Ermessensfrage, über die schlimmstenfalls der Richter entscheidet.
Fazit: Ich halte die erste der beiden oben genannten Antworten für die Wahrscheinlichere und somit dein Problem für lösbar. Bedenke aber, dass die Auszahlung an dich steuerliche Konsequenzen haben kann