mal angenommen jemand zieht vor 8 mon. aus seiner alten Wohnung aus, und warte immer noch auf seine Mietkaution. Nach mehrmaligen Anrufen bei der Hausverwltung wurde ihm mitgeteilt das die Kollegen das nicht weiterbearbeitet hat und nun auch nicht mehr in der Firma arbeitet. Zwischenzeitlich wurde auch die Verwaltung ausgetauscht und die Bearbeitung zieht sich weiter in die länge.
Was kann man da machen? kann man dafür Verzungszinsen
geltend machen ? welche möglichkeiten gibt es.
Danke schon mal
Hallo Enttäuscht,
wie bei allen anderen Forderungen, kann man natürlich hier eine Frist setzen.
Erfahrungsgemäß tut dies allein bei bürokratisch strukturierten Firmen Wunder, denn statt auf dem großen Stapel zu landen, wird dann die Frist notiert und die Sache wird tatsächlich kurz vor Fristablauf bearbeitet.
Wenn das auch nichts hilft, käme als nächstes der gerichtliche Mahnbescheid und natürlich werden dann die Zinsen und auch die Gerichtsgebühr mitberechnet. Dann sollte man aber auch bereit sein zu klagen, denn sonst bleibt man selbst auf den Gebühren sitzen.
Gruß!
Horst