Ausziehen als Schüler/in, wird es unterstützt?

Hallo liebe WWW-Community, ich habe eine Frage. Es geht darum, dass ich gemeinsam mit meiner Freundin in eine eigene Wohnung ziehen möchte.
Ich selbst bin berufstätig und könnte mir eine Wohnung für eine Person alleine gut leisten, jedoch sieht es anders, wenn wir zusammen ziehen.
Sie ist noch Schülerin und 21 Jahre alt, erst nächstes Jahr beginnt ihre Ausbildung.
Da wir weder bei ihr noch bei mir (beide leben noch bei ihren Eltern) auch nur ansatzweise Privatsphäre haben, habe wir uns dazu entschieden endlich auszuziehen. Jetzt ist meine Frage, ob sie mit ihren 21 Jahren als Schülerin ohne Ausbildung Unterstützung vom Amt bekommen kann bei einem Umzug.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo

Sie hat auf jeden Fall noch Anspruch auf Unterhalt bzw. Ausbildungsvergütung und Kindergeld, ersteres, bis sie mit ihrer Ausbildung fertig ist, und zweiteres, bis sie 25 (und noch in Ausbildung) ist.

Anspruch auf eine eigene Wohnung hat sie meines Wissens erst mit 25 (so war es jedenfalls noch vor wenigen Jahren), die müsste jedenfalls nicht von den Eltern finanziert werden, und vom Jobcenter wohl auch nicht, ebensowenig der Umzug.

Schüler und Leute in Ausbildung kriegen sowieso nicht so einfach Hartz IV, und solange die Eltern nicht arm sind, muss sie erstmal Unterhalt verlangen, sonst gäbe es noch Schülerbafög und Ausbildungsbeihilfe, aber da wird auch davon ausgegangen, dass sie bei den Eltern wohnen kann. - Das Kindergeld kann sie auf jeden Fall an sich selber auszahlen lassen, wenn sie nicht zu Hause wohnt.

Du kannst ja mal mit einem Wohngeldrechner versuchen, ob da was zu kriegen wäre. Am besten nimm einen vom Bundesministerium oder vom Landesministerium deines Bundeslandes. Da kann man von ausgehen, dass die richtig rechnen. Das ist mein Lieblings-Wohngeldrechner, guck mal, ob dein Bundesland dabei ist: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBSTRT
Eine Auszubildende kriegt aber normalerweise kein Wohngeld. Da wäre erst Bundesausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen, aber das kriegt man auch nur, wenn man aufgrund der Ausbildung nicht zu Hause wohnen kann (zu weit weg oder so). Aber vielleicht würdest du ja Wohngeld kriegen, guck wenigstens mal.

Ein anderes Problem wäre, ob ihr überhaupt eine Wohnung bekommt. Schülern und Azubis wird normalerweise höchstens dann eine Wohnung vermietet, wenn die Eltern eine Bürgschaft übernehmen.

Wie wäre es, wenn du eine Wohnung mietest, und sie häufig zu Besuch käme? Dann hättet ihr doch auch eine Privatsphäre. Oder sie bekommt so viel Azubi-Vergütung, dass sie mit dem Kindergeld zusammen klarkommt, so dass du eine bisschen größere Wohnung nehmen kannst.

Aber ich denke, es wäre auf jeden Fall besser, wenn du die Wohnung anmietest und ihr einen Untermietvertrag gibst.

Viele Grüße

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Als Schüler steht einem Unterhalt zu, das stimmt.
Es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Eltern das nun auf Kommando zahlen :wink:

Statt dessen kann es gut sein, dass sie es auf eine Klage ankommen lassen- verklag mal deine Eltern!- a- wer macht das? und b- bis das alles auch nur richtig anläuft ist sie in Ausbildung und alles hinfällig.

Ich gehe davon aus, dass ihre Eltern euer Problem nicht sehen/ erkennen, wie deine übrigens auch nicht :wink:

Mein Tipp- haltet dieses halbe Jahr noch durch und mach das, was schon geschrieben worden ist- lass die Freundin einfach viel bei dir sein.
Und wer zu zweit sein will- braucht keine 2 oder 3 Zimmer- EIN Raum reicht doch ganz genauso!

Deine Freundin kann nebenbei arbeiten gehen- 450 Euro-Job geht immer- damit könnte sie evtl auch ein Zimmer „mehr“ für eine Wohnung bei dir beitragen.

Ich kann den Wunsch nach Zweisamkeit und „wir alleine“ sehr gut verstehen.
Und das Leben ist kein Wunschkonzert und Verzicht gehört dazu - gleichzeitig bedeutet es doch nur, dass nach Wegen gesucht werden kann (die es gibt- und sei es erst in einem halben Jahr).

ihr habt noch das ganze Leben vor euch…genießt doch diese Sehnsucht jetzt- wenn ihr erst immer aufeinander hockt, ist dieses Besondere von jetzt ganz schnell verflogen :wink:

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Versteh ich nicht. Warum sollte die Wohnung teurer sein, wenn ihr zu zweit einzieht? Nur die Nebenkosten wären höher.
Und was spricht dagegen, dass du die Wohnung mietest, und deine Freundin dich dort besucht?
Deine Freundin kann sich außerdem erkundigen, ob sie Schülerbafög bekommt.

Gemeint war wohl eher, dass man zu zweit (dauerhaft) mehr qm als alleine braucht, und eine größere Wohnung kostet logischerweise mehr Miete.

…und die Eltern legen grundsätzlich fest, ob es diesen Unterhalt in Form von Geld oder als freie Kost und Logis gibt.

Lies mal:

Das kriegt man eigentlich nur, wenn man zwangsläufig nicht mehr zu Hause wohnt, weil die Schule zu weit weg ist.

Ja- ich weiß, wobei das Gericht bei Unzumutbarkeit der Umstände, durchaus auch anders entscheiden kann.

Ich gehe nicht davon aus, dass das hier der Fall ist, aber man kann das eben nicht zu 100% so festlegen.