Ausziehen mit 17 ohne Lehrstelle

Hallo,

Angenommen, jemand ist 17 Jahre alt und wohnt noch bei den Eltern bzw. bei der Mutter. Diese erhält ALG II. Könnte die 17 jährige Person mit Erlaubnis der Mutter in eine eigene Wohnung ziehen? Finanzieren würde die Person das durch einen Aushilftsjob und dem Kindergeld.
Ich hoffe ich habe nichts wichtiges vergessen.

Danke im Vorraus,

LG Simon

Hallo Simon,

solange die Person dann keine weiteren Leistungen beziehen will - JA.

Also: kein Umzugsgeld, kein Möbelzuschuss, kein Wohngeld, kein Hartz IV, …

Daran denken, dass das Kindergeld irgendwann „versiegt“.

Viel Erfolg

Hallo,
wenn die 17jährige Person unerlaubt auszieht zahlt die Arge nicht für die neue Wohnung und nur noch 80% der Reghelleistungen für die Person. Das heisst diesewürde noch 230 Euro anspruch haben. Wenn sie nachweist dass sie arbeitet hat sie100 Euro freibetrag der dazu kommt. also wenn man mit Kindergeld und Einkommem mehr als 330 Euro verdient wird fleigt man beim Jobcenter sowieso aus dem Leistungsbezug. Dann kist manm ja ein freier Mensch. - Bei der Mutter wird aber geprüft ob die wohnung jetzt (ohne die 17jährige Person) nicht zu groß ist. Liegt der Meitzins über der Mietobergrenze für 1 PErson (diese ist in jeder Stadt anders, muss man erfargen!) wird das Jobcentzer von der Mutter verlangen, nach 6 Monaten in eine günstigere Wohnung umzuziehen. sonst wird danach nur noch ein Teil (Mietobergernez für 1 Person) der MIete bezahlt. Insofern sollte sie sich nach Möglichkeit schnellstens Arbeit suchen!

Hope that helps,
es grüßt
Gwenhyfar

vielen Dank erst einmal.

Bei der Mutter wird aber
geprüft ob die wohnung jetzt (ohne die 17jährige Person) nicht
zu groß ist. Liegt der Meitzins über der Mietobergrenze für 1
PErson (diese ist in jeder Stadt anders, muss man erfargen!)
wird das Jobcentzer von der Mutter verlangen, nach 6 Monaten
in eine günstigere Wohnung umzuziehen. sonst wird danach nur
noch ein Teil (Mietobergernez für 1 Person) der MIete bezahlt.

Die Mutter lebt mit zwei Kindern, 8 Jahre und 19 Jahre mit Ausbildung, in einem Haus. Also fällt Miete weg. Wie würde es aber mit der Übernahme der Heizkosten aussehen?

lg
Simon

Hallo Simon,

Ich schätze das wird weiterhin übernommen.
Ganz genau kann dir das aber nur der Leistungsservice Deines Jobcenters vorort beantworten. Mache dort einen Termin, sie haben eine Auskunfstpflicht.

Gruß Gwenhyfar

Hallo, ich denke schon dass die 17. jährige Person ausziehen darf. Allerdings wird es Probleme geben, wenn die 17. jährige Person dann auch Leistungen beantragt, wenn ich richtig informiert bin, konnte es sein, dass die Leitungen dann für die Miete nicht gezahlt werden. Aber wie gesagt, so habe ich das bisher verstanden.

Gruß Nele