Ausziehen mit 18

Hallo :smile:
ich bin bald 18 und würde gerne ausziehen aus verschiedenen gründen. Meine eltern bekommen mietzuschuss da mein vater frührenter und meine mutter harz IV empfängerin ist. Der mietzuschuss wird meinen eltern gekürzt da ich geld verdiene und die sagen ich kann was dazu zahlen, da meine eltern das nicht übernehmen können muss ich es zahlen. Ich mache zur Zeit eine ausbildung und verdiene 450 € netto. Meine eltern meinten auch das ich kein wohngeld usw. beantragen kann bzw nicht bewilligt bekomme da ich eben die chance habe zu hause zu leben. Stimmt das? Es ist mir wirklich sehr wichtig auszuziehen, es ist langsam wirklich ein traum.

Vielen dank für Eure Hilfe :smile:
Liebe Grüße Tobi

IDas Wohngeld ist abhängig von der qm2 Zahl der
Wohnung und der Nettokaltmiete. Insofern ist vorher
schwer etwas zu sagen.Ich würde mich auch mit dem
Arbeitsamt in Verbindung setzen, ob die etwas zugeben.

Vierl Glück!

Gruß, Sabine

Hallo,

um was für eine Ausbildung (betrieblich oder schulisch) handelt es sich?

Gruß!

Betrieblich … ich mache eine ausbildung zum elektroniker für IT …

die qm zahl wird zwischen 40 und 50qm sein :smile:

danke für eure schnelle antworten :smile:

gruß tobi

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Betrieblich … ich mache eine ausbildung zum elektroniker für IT …

die qm zahl wird zwischen 40 und 50qm sein :smile:

danke für eure schnelle antworten :smile:

gruß tobi

Hallo,

ein Anspruch auf Wohngeld dürfte tatsächlich nicht vorliegen. Du hast maximal Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), über die Du Dich auf meiner Seite www.lehreundgeld.de näher informieren kannst.

Gruß!

Vielen dank :smile:

Gruß Tobi

hallo tobi,

leider haben deine eltern recht ,mit dem das du kein wohngeld beantragen kannst auch alg leistungen stehen dir nicht zu da du noch unter 25 bist …

wohngeld wird zb. auch nur anteilig bezahlt also du würdest nie soviel bekommen um eine wohnung komplett zu bezahlen …den wohngeld wird auch so berechnet das du noch soviel einkommen zur verfügung hast um deinen lebensunterhalt selbst zu bestreiten und das kannst du mit 450€ mit sicherheit nicht …ausserdem musst du hauptmieter einer wohnung sein um wohngeld zu beantragen und miete allein dabei bleibt es ja nicht --es kommen kaution,nebenkosten ,strom ,heizkosten telefon usw auf dich zu !und das ist mit den paar kröten nicht zu schaffen!

das deine eltern die beihilfen gekürzt werden weil du einkommen hast das stimmt -da ihr als sogenannte bedarfsgemeinschaft zählt und da wird auch das einkommen jedes einzelnen familienmitglieds einberechnet!

das du ausziehen möchtest kann ich gut verstehen aber ich würde dir gerne raten zuhause wohnen zu bleiben (du hast eh momentan keine andere möglichkeit) und deine ausbildung zu beenden —es steht ja auch in den sternen ob die später übernommen wirst–wenn nicht stehst du arbeitslos und ohne eigenes geld da!

was du allerdings noch machen kannst ist bei der kindergeldkasse einen antrag auf kindergeld stellen (welches ja mit dem 18 lebensjahr wegfällt) kindergeld wird dann weiter bezahlt bis du deine ausbildung fertig hast …das geht aber ebend nur auf antrag …die nötigen formulare findest du zum downloaden und ausdrucken auf der seite der familienkassen -arbeitsamt! es reicht aber auch ein formloses schreiben welches du zur familienkasse schickst (du musst aber unbedingt deine kindergeldnummer angeben ) die schicken dir dann die antragsformularé zu welche du ausfüllen musst und zurücksenden musst mit kopien von vom ausbildungsvertrag usw.
das solltest du aber schnell erledigen den die brauchen einige zeit um die anträge zu bearbeiten und es soll ja auch keine zahlungsunterbrechung eintreten! daher am besten sofort drum kümmern!

tut mir leid das ich dir nichts anderes schreiben kann aber es ist nun mal so …bis dahin alles gute und liebe grüsse nancy

Hi :smile:

dir danke ich natürlich auch für deine schnelle hilfreiche antwort :smile:
Kann man da garnichts machen das meinen eltern das geld abgezogen wird ? Ich musste bisher schon über 3000 euro an „miete“ zahlen die ich eig hätte sparen können. Und ist es eig immer noch so wenn ich als geselle arbeite? Weil wenn ja dann wären bei einem gehalt von 1300 euro netto (das ich dann ca. verdienen würde) über 500 euro im monat die ich abgeben muss.

liebe grüße tobi

nein gegen den abzug kann mann gar nichts machen ,

wenn du geselle bist und 1300€ verdienst dann kannst du natürlich ausziehen und auch für dich wohngeld beantragen …dann steht dem auszug nichts mehr entgegen da du dann deinen lebensunterhalt selbst bestreiten kannst!

also musst du jetzt erstmal kindergeld beantragen dann habt ihr zumindest ein paar euros mehr zur verfügung !

Dankeschön :smile:

tobi

Klär das doch direkt mit dem ortsansässigen
Wohngeldamt.

Gruß, Sabine