Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin auch. Wir beide möchten nach 3 Jahren Beziehung endlich zusammenziehen, da die Verhältnisse bei meiner Freundin zuhause unerträglich sind. Ich habe einen 400€ Job und gehe noch zur Schule. Meine Eltern würden mir noch Geld in Kindergeldhöhe auszahlen… Nun meine Frage ist es für meine Freundin möglich Unterhalöt einzuklagen von ihrem Vater oder zumindestens das Kindergeld einzuklagen damit wir uns eine kleine Wohnung finanzieren können? Wir haben auch schon in Erwägung gezogen eine WG zu gründen. Wenn ja … wie kann man das einklagen wo muss man sich hinwenden?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Ich gehe davon aus, dass auch deine Freundin über 18 ist, ansonsten … vergesst die Sache bis sie volljährig ist.
Zu Unterhalt in Form von Geld sind die Eltern erstmal nicht verpflichtet, ihren Unterhalt können sie in Form von Kost und Logis gewähren. Kindergeld evtl. mit einem Abzweigungsantrag bei der Kindergeldkasse.
Wenn die Verhältnisse nachweislich wirklich nicht mehr tragbar sind ist das etwas anderes, dazu sollte sich deine Freundin aber an das Jugendamt wenden, die beraten auch noch über 18, oder an die Arge.
Gruß
Bröselchen
das wird normal das Sozialamt klären.
Es wird Harz 4 bezahlt, da ihr aber beide 18 seit kann es passieren, das gesaht wird, die sind noch nicht reif genug. Man kann keine Wohnung nur durch Kindergeld finanzieren, dann verhungert ihr.
In jedem Falle müsst ihr zum Amt und dort vor sprechen.
Mit 18 befindet man sich ja meisstens auch in der Ausbildung und der Lohn ist dabei.
Einen Anspruch auf Unterhalt muss geprüft werden, da sieser auch davon abhängg ist.
Was macht ihr beide denn für Weiterbildungen, sprich Schule, oder Ausbildung?
Hi,
also ich bin jetzt in der 13.Klasse und fang nächstes Jahr (also dieses Jahr) an zu studieren,… also kein Lohn… außer mein 400€Job. Meine Freundin macht eine Ausbildung bei der es keinen Lohn gibt da es eine schulische ausbildung ist. also auch nix… wenn wir beide einen nebenjob haben wird das aber schon hinhauen… aber ist es nicht ungerecht wenn meine freundin auszieht und dann das kindergeld weiter an ihren vater geht??? sie wohnt ja dann nicht mehr da?!
das Kindergeld geht immer da hin, wo die Person wohnt. da sie 18 ist, wird es ohne Probleme beim Arbeitsamt an der dortigen Kindergeldkasse umgeändert und ihr überwiesen, da kann keiner was gegen machen. Auch Unterhalt wird er zahlen müssen. Mit Kindergeld stehen ihr ca. 650 Euro zu. Sa ihr zusammen wohnt kann das etwas weniger sein, aber viel nicht.
Da muss man Harz 4 Beantragen, dann hat man auch nichts mit den Eltern zu tun, die Behörde wird sich das selber versuchen wieder zu holen,dass braucht ihr nicht. Geht also bitte zum Amt, dort wird euch weiter geholfen. Und Kindergeld kann sie selber um melden, da haben dieEltern keinen Einfluss drauf.
Deine Eltern müssten dir bis zur Vollendung der ersten Ausbildung zusätzlich Unterhalt zahlen, die Eltern deiner Freundin ihr auch. Lasst euch vom Jugendamt oder Familienberatung eures Landratsamtes beraten
Hallo,
es bringt es leider oftmals mit sich, dass in diesem Alter ein Zusammenleben mit Eltern sich als schwierig gestaltet.
Wenn die Eltern Ihr Unterhalt in Form von Wohnen und Nahrung in ihrem Heim gewähren sind sie auch nicht „unterhaltspflichtig“. Wenn man mit 18 Jahren ausziehen will, dann bitte auch auf eigene Kosten und nicht auf anderer.
Das Kindergeld steht nicht den Kindern zu! Es steht den Eltern zu, die einen „Ausgleichsbetrag“ für Kinder erhalten (ein politischer Anreiz, Kinder zu bekommen …)
Ich kann auch nur vor einem überstürzten Ausziehen abraten, da oftmals die finanziellen Verpflichtungen sich überschlagen. Oft ist eine Insolvenz der traurige Schluss eines solchen Tuns. Es muss ja nicht nur die Miete kalkuliert werden, sondern auch der tägliche Bedarf (Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel) zzzgl. Versicherungen, Nebenkosten und Betriebskosten (Heizung Wasser etc.). Eine Wohnung will eingerichtet werden und in einem Mietshaus gibt es ebenfalls Verpflichtungen!
Vielleicht überlegt ihr noch einmal, dass ganz viele Menschen in Eurem Alter den Wunsch haben, sich räumlich von den Elern zu trennen, dies aber aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. All diese müssen erst einmal eine finanzielle Grundlage schaffen, um dann „gesund“ diesen Weg gehen zu können.
Ich wünsche Euch alles Gute!
Das geht .Einen Anwalt aufsuchen.Er versucht dem Jugendamt klar zu machen das die Verhältnisse zu Hause nicht mehr Gehen.(Freundin).Das Kindergeld bei Auszug
gehört ihr.Antrag bei der Kinderkasse ändern.Unterhalt muß der Anwalt sehen.
Hallo,
ich bin 18 Jahre alt und meine Freundin auch. Wir beide
möchten nach 3 Jahren Beziehung endlich zusammenziehen, da die
Verhältnisse bei meiner Freundin zuhause unerträglich sind.
Ich habe einen 400€ Job und gehe noch zur Schule. Meine Eltern
würden mir noch Geld in Kindergeldhöhe auszahlen…
das Kindergeld steht euch beiden zu…
Nun meine
Frage ist es für meine Freundin möglich Unterhalöt einzuklagen
von ihrem Vater oder zumindestens das Kindergeld einzuklagen
damit wir uns eine kleine Wohnung finanzieren können? Wir
haben auch schon in Erwägung gezogen eine WG zu gründen. Wenn
ja … wie kann man das einklagen wo muss man sich hinwenden?
Vielen Dank schonmal im Vorraus
hallo,
ein Wohnung brauchen euch beide eltern nicht finanzieren, da ihr noch unter 25 seid…somit bekommt ihr auch kein Unterhalt, nur das Kindergeld. Es sei denn, eure Eltern sind getrennt, da bekommt ihr aber auch nur normalen Unterhalt…
lisa
Hallo,
mit 18 von zuhause auszuziehen ist natürlich rechtlich möglich, muß aber gut durchdacht sein,wenn die Eltern nicht einverstanden sind und ihren Kindern einen kostenlosen Wohnraum zuhause anbieten.
Ihr müßt Euch erkundigen welche finanziellen Fördermöglichkeiten für Euch zutreffen. Bafög, BAB, Hartz 4, Wohngeld, Kindergeld…
Holt Euch einen Termin beim Jugend- oder Sozialamt und bittet um Beratung. Nach einem Auszug müßte das Kindergeld eigendlich auf Euer Konto weitergeleitet werden. Das Problem wird sein, dass Ihr einem Vermieter ein regelmäßiges Einkommen nachweisen müßt. Die Unterstützungen könnt Ihr aber erst beantragen, wenn Ihr eine eigene Wohnung habt. Viele Vermieter verlangen auch eine Kaution.Ein Zimmer in einer WG wäre sicher erstmal am einfachsten zu finden.
Habt Ihr keine Verwandten die Euch aufnehmen würden?
Viel Glück,
Reinhard
Da ihr anscheinend beide Volljährig seid, müsstet ihr zum Anwalt.
Wenn deine Freundin nicht mehr zu Hause lebt, steht den Eltern auch das Kindergeld nicht mehr zu.
Ob Ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen, ist eine andere Frage, und das kann ich leider nicht beantworten.
Ich drücke euch die Daumen und alles gute.
Hallo maxi,
leider schreibst du nichts darüber was deine Freundin macht. Unterhalt hängt von den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen und von denen des Unterhaltsansruchsberechtigten ab.
Das Jugendamt ist meist der erste Ansprechpartner in Sachen Kindesunterhaltsansprüche.
Alles Gute
Hallo! Also das Kindergeld steht deiner Freundin auf jedenfall zu.Wenn Sie noch zuhause lebt in Naturalien, wenn nicht dann in Geldform.Wie mann das einklagt könnt Ihr beim Jugendamt nachfragen.Wegen Unterhalt ist es unterschiedlich, kommt drauf an ob deine Freundin sich in Ausbildung befindet oder nicht. Die Eltern sind verpflichtet Unterhalt zu leisten bis eine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen ist. In Naturalien, wenn Sie bei den Eltern wohnt, oder mit Geldwerten wenn nicht.Wenn Sie jedoch Volljarig ist und keine Ausbildung oder Schule macht geht mann dafon aus daß Sie Ihren Unterhalt selbst verdienen kann.Dann bekommt Sie nichts.Nur Kindergeld.Also wenn Sie Schule macht und Zuhause wohnt müssen die Eltern aber nicht für Sie eine extra Wohnung finanzieren.Sie tuen damit genug,Ihr ein Dach über den Kopf zu geben und was zu essen(Naturalien).Also muß deine Freundin es nachweisen,daß es wirklich unerträglich ist.Täglicher Stress,Papa Alkoholiker,Mama geht auf den Strich,Wechselde Partner,Lehrer Kühlschrank,Schläge,und so weiter.Beratung bekommt Ihr beim Jugendamt.Einfach anrufen und sich Thermin geben lassen.Telefon steht im Telefonbuch oder im Internet. Was Ihr vor habt finde ich gut.Tut das! Ich war mit 18 auch aus dem Haus.400 euro müssten reichen für zwei kleine Zimmer.Und das Kindergeld zum Essen. Klammotten kann man sich Schenken lassen oder Gebraucht kaufen.Haltet zusammen und nimmt keine Drogen und es wird gehen.Viel Erfolg!
Hallo,
Nun meine
Frage ist es für meine Freundin möglich Unterhalöt einzuklagen
von ihrem Vater oder zumindestens das Kindergeld einzuklagen
damit wir uns eine kleine Wohnung finanzieren können?
Möglich ist fast alles, auch das Einklagen. Aber ob man damit Erfolg haben wird, ist reichlich zweifelhaft.
Man muss wirklich sehr stichhaltige Gründe haben, damit die Klage bei Gericht Erfolg hat.
Allerdings würde ihr das Kindergeld zustehen, wenn sie unterhalb der Bemessungsgrenze Einkommen hat.
Gruß
Hallo,
die Eltern müssen bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung oder Studium. Das heißt aber nicht das der Unterhaltempfänger mal diese Ausbildung oder dieses Studium beginnt und nicht abschließt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind hat der/die Sohn/Tochter rechtlichen Anspruch auf Unterhalt den man bei Gericht am besten über einen Anwalt einklagen kann. Als Grundlage zur Berechnung wird die Düsseldorfer Tabelle genutzt, dort wird anhand des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen der zu zahlende Unterhalt berechnet. auch das eigene Einkommen wird berücksichtigt. Bei Studenten mit eigener Wohnung haben Anspruch auf 650€.
Ich hoffe das hat etwas Klarheit gebracht.