Ich werde in 3Monaten 25 und wohne noch bei meiner Mutter. Da ich noch keine Ausbildung abgeschlossen habe (musste sie aus Krankheitsgründen abbrechen) zahlt mein Vater noch Unterhalt. Was aber wie wir denken, wenn ich 25 bin nicht mehr so sein wird?
Zur Zeit lebe ich von dem Unterhalt meines Vater und meine Mutter hat einen Vollzeitjob. Ich war die letzten 3Jahre durchgehend Krankgeschrieben. Ich möchte jetzt wieder anfangen zu Arbeiten, am liebsten erstmal einen Halbtagsjob, als Helferin oder ähnliches, damit ich wieder reinkomme.
Gerne würde ich auch ausziehen. Bekomme ich da noch zusätzliche Unterstützung vom Amt wenn ich zb erstmal nur einen 400€ Job habe?
Und kann ich nochmal eine Ausbildung anfangen? Finanziell ist es ja sehr schwierig eine Wohnung zu finanzieren, wenn man noch in der Ausbildung ist. Und Unterhalt muss dann ja denke ich keiner mehr an mich zahlen
Hallo schaefchen,
tatsächlich erlischt mit 25 der Unterhaltsanspruch.
Da Sie beruflich noch nicht richtig Fuss gefasst haben, wäre es vielleicht sinnvoller noch nicht so schnell auszuziehen, sondern erst eine Ausbildung abzuschliessen.
Sie können sich mit Ihrem Ausbildungslohn an den Wohnungkosten finanziell beteiligen. Eine Alternative wäre auch eine WG.
Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen bei der momentanen Wirtschaftslage gut, also nicht aufgeben.
Alles Gute
hallo,
eine ausbildung kann man jeder zeit anfangen, und der vater UND die mutter müssen auch bis zum ende der ausbildung unterhalt zahlen…gehalt wird angerechnet
was schwer wird ist, dem amt sagen, ich bin krank,kann nur einen 400€ job machen, da müssen arteste her…
aber wenn beide unterhalt zahlen, und mit wohngeld, sollte es mit eriner kleinen bude klappen
lisa
Hallo.
Viele Fragen bedeuten viele Antworten.
Warum willst du bei deiner Mutter ausziehen?
Solltest du eine Ausbildung anfangen und das Gehalt deiner Mutter und dir weniger als 1800€ netto betragen, ist dein Vater bis zum vollendeten 27. Lebensjahres dir gegenüber unterhaltspflichtig, allerdings hat er ein Eigenbehalt von mind. 1000€- siehe hierzu Düsseldorfer Tabelle und ggf. § 16xx.
Solltest du dir eine eigene Wohnung nehmen, wären deine Mutter und dein Vater unterhaltspflichtig, zusätzlich könntest du dann Bab ( Berufsausbildungsbeihilfe ) beantragen.
Die Höhe wäre von deinem gesamten Einkommen abhängig, d.h., dass dann Miete, Nebenkosten, Fahrtkosten, Lebensmittel, etc. zusammengerechnet werden.
Beispiel:
Ausbildung Verdienst: 300€ Netto ( ausgezahlt ),
Unterhalt von Eltern: 400€
Kindergeld : 184€
Zwischensumme : 884€
Anspruch Bab : 116€
Wenn jetzt die tatsächlichen Kosten 1000€ betragen,
kannst du Bab beantragen, ABER:
Kindergeld, Bab und Unterhalt sind nur bis zum vollendeten 27. Lebensjahr geltend!
Danach würde Hartz IV greifen, heißt momentan:
354€ als Existenz, plus Miete, abzüglich Einkommen.
Beispiel:
Miete : 350€
Hartz IV : 354€
Zw. Summe : 704€
- Einkommen: 500€
Anspruch auf Hartz IV wären dann 204€, unter Umständen kannst du dann noch Fahrtkosten bekommen.
Solltest du nur arbeiten gehen wollen, würdest du sofort Hartz IV zu deinem Gehalt bekommen,
allerdings kann das Amt in diesem Fall verlangen, dass du dich um eine Vollzeitstelle bemühst- natürlich geht das nicht, wenn du ein Attest vom Arzt vorlegst, der bescheinigt, dass du nur halbtags oder eine gewisse Stundenanzahl arbeiten kannst.
Beispiel:
Miete : 350€
Hartz IV : 354€
- Einkommen: 400€
Hartz IV Anspruch 304€.
Persönlich ist meine Empfehlung folgende:
Beginn eine Ausbildung und bleib in der Zeit bei deiner Mutter wohnen- vorrausgesetzt, dass ihr gut miteinander klarkommt.
Noch Fragen, dann mich fragen.
Alle gegebenen Antworten beruhen auf pers. Erfahrungen und stellen kein tatsächlichen Ansprüchen gegenüber Eltern und Ämtern dar.
Liebe Grüße
nein, Unterhalt wohl nicht mehr, aber es gibt ja einen guten Grund, warum Sie die Ausbildung abgebrochen haben. da würden Sie Ausbildungsbeihilfe bekommen.
Diese werden sich auch an Ihre Eltern wenden, aber der Freibetrag wie vorher ist grösser.
Sie würden sicherlich eine zusätzliche Hilfe bekommen, dass muss die Arge wissen.
Falls die was anderes sagen, suchen Sie einen Anwalt auf.
Gruss
Lass dich am Besten von den Mitarbeitern im Arbeitsamt, bzw. bei der ArGe beraten.
Wenn du ausziehst, müssen dich deine Eltern mit der Wohnung unterstützen.
Es gibt viele soziale Jobs,z.B. Altenpflege. Ein guter Job mit Zukunftsaussichten. Ich habe vor 11 Jahren als Schülerin begonnen und leite jetzt eine Station mit 32 Senioren. Es geht da nicht nur um „Hintern putzen“. Mach was aus dir. Eltern sind auch irgendwann mal das Eltern-Sein satt. Nix gegen dich.
LG
Andi
Hallo,
auch die Mutter muss ab Volljährigkeit Unterhalt bezahlen. Das ist bisher schon mal falsch gelaufen. Kann ja mit den Naturalleistungen (Miete, Essen usw.) gegengerechnet werden!!
Die Unterhaltspflicht BEIDER Eltern endet nicht mit dem 25. Geburtstag. Am 25. Geburtstag enden Kindergeld und bei der ARGE gibt es andere Möglichkeiten.
Allerdings müssen Eltern von volljährigen Kindern nur Unterhalt bezahlen, wenn wichtige Gründe (z. B. Schule, Studium, Behinderung o. ä.) vorliegen.
Wie die ARGE finanziell unterstützen wird, weiß ich nicht, ist nicht mein Spezialgebiet.
Gruß