Ausziehen ohne Bafög?

Hallo,

also erstens mal grundsätzlich eine frage zu bafög und wohngeld. wenn man noch zu hause wohnt und diese anträge stellen möchte, um zu wissen ob man sich eine eigene wohnung leisten kann ist das unmöglich, weil man dazu ja bereits die angaben der genauen kosten für zukümftige wohnung und so weiter braucht. oder? so… nun zum genaueren problem:angenommen eine studentin, 22 jahre, regelstudienzeit bereits überschritten, möchte dieses studium auch nicht beenden weil aussichtslos, hat noch keine feste alternative, möchte endlich von zu hause ausziehen. Bafög bekommt sie nicht. die eltern verdienen zu viel. sie selber hat nur einen kleinen minijob. die 450€ werden meist nicht erreicht, wie das mit diesen minijobs eben immer os ist. eltern sind nicht bereit,ihre tochter finanziell zu unterstützen. sogar das kindergel behalten sie bei sich. Lohnt es sich, die eltern auf unterhalt zu verklagen? soweit das richtig verstanden wurde geht das ja nur in der 1. ausbildung. die ja in diesem fall abgebrochen und etwas neues angefangen wird. welche möglichkeite hat man als Student, in eigene wohnung zu ziehen wenn die eltern einen nicht unterstützen, und bafög aussichtslos ist? 

man kann sich ja nicht erst eine wohnung suchen und dann auf bewilligung der anträge hoffen. wenn das alles abgelehnt wird sitzt man auf der straße. bescheuertes system!

Falsches Brett> allgemeine Rechtsfragen
Hallo,

angenommen eine studentin, 22 jahre, regelstudienzeit
bereits überschritten,

wie geht das?

Lohnt es sich, die eltern auf
unterhalt zu verklagen?

Ob es sich lohnt, erfährt man erst, wenn man es getan hat.
Obwohl nicht danach gefragt: Kindergeld kann sich ein Kind auch direkt auszahlen lassen. Für die Wohnungssuche ist nicht das Sozialamt zuständig.

Bologna machts möglich!
Hallo,

angenommen eine studentin, 22 jahre, regelstudienzeit
bereits überschritten,

wie geht das?

Das ist heutzutage nicht mehr schwer. Dank G8 kann man wunderbar mit 17 oder spätestens 18 sein Abi machen.
Regelstudienzeit im „Bätschler“ sind oft 6 Semester / 3 Jahre.

Man kann also wunderbar bereits mit 21 über der Regelstudienzeit sein. Bologna macht’s möglich!

LG,
dummbatz

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Schwierige Situation. Als Escort kann man gut verdienen, ist aber nicht jederfrau Sache.

Hallo

Es könnte theoretisch bei der Wohngeldstelle Sachbearbeiter geben, die einem das ausrechnen. Das ist für die kein großer Aufwand. Nur das Einkommen müssten die genau wissen. Sie machen es nicht gerne, weil Antragsteller leicht etwas missverstehen und dann den Sachbearbeiter auf seine Angaben festnageln wollen. - Wer also eine Auskunft will, müsste mehrfach betonen, dass er eine völlig unverbindliche Auskunft haben will.

Bafög bekommt sie nicht. die eltern verdienen zu viel.

Das ist ein Problem, insbesondere weil ich nicht weiß, ob ihr für eine zweite Ausbildung nicht eventuell doch noch vom Prinzip her Bafög zustehen würde. ‚Vom Prinzip her‘ bedeutet hier, dass es wenn dann nur abgelehnt würde, weil die Eltern zu viel verdienen. - Es wäre besser, wenn ihr grundsätzlich kein Bafög mehr zustehen würde, denn nur dann kann sie Wohngeld bekommen.

sie selber hat nur einen kleinen minijob. die 450€ werden meist nicht erreicht, …

Wenn die Wohnung noch innerhalb der Wohngeld-Grenzen kostet, dann sollte das mit Kindergeld und Wohngeld zusammen ausreichen. Nur der Bafög-Anspruch könnte hier Probleme bereiten.

Sie sollte übrigens dringend gucken, dass das Kindergeld direkt an sie geht. Dann wird es nämlich bei Wohngeld nicht als Einkommen angerechnet. Wenn die Eltern ihr das Kindergeld auszahlen, dann gilt das als Unterhalt in Höhe des Kindergeldes. - Diese Information sollte sie für sich behalten, denn diesen Unterhalt könnten die Eltern steuerlich geltend machen, während das Kindergeld in keinem Fall als Einkommen gilt!

soweit das richtig verstanden wurde geht das ja nur in der 1. ausbildung. die ja in diesem fall abgebrochen und etwas neues angefangen wird. 

Der Unterhaltsanspruch ist erst nach abgeschlossener erster Ausbildung zu Ende. Außer jemand gammelt nur rum oder so. Ich würde es aber trotzdem nicht so dringend empfehlen, die Eltern zu verklagen, wenn es auch anders geht.

man kann sich ja nicht erst eine wohnung suchen und dann auf bewilligung der anträge hoffen. wenn das alles abgelehnt wird sitzt man auf der straße. bescheuertes system!

Man kann sich aber schon vorher schlau machen, inwieweit Anträge bewilligt werden müssen. Da gibt es ja Gesetze, und die Behörden können da nicht einfach was bewilligen oder nicht bewilligen, wie sie lustig sind. Auskünfte kriegt man von ihnen aber schwer, wenn es nicht Zeitmangel ist, dann die Furcht, festgenagelt zu werden. Schlau machen muss man sich woanders, z. B. hier und vor allem in den Gesetzen selber, die man ja im Internet findet.

Aber auf jeden Fall können die einem beim Wohngeldamt sagen, bis zu welcher Miethöhe maximal eine Miete für eine Person in dieser Stadt bezuschusst wird.

Hier kann man auch mal gucken und rumprobieren: http://biallo.sueddeutsche.de/tz/sueddeutsche2/Sozia…

Viele Grüße