Kann man ab 25 auch ohne Job ausziehen wenn man seiner Meinung nach gute Gründe hat, z.B. Stress in der Familie der auch psychische Schäden davon trägt wenn man nicht Abstand schafft?
Natürlich kann man, wer sollte einem das verbieten?
Der Staat? Die Wohnung muss ja auch finanziert werden.
‚selbst finanzieren müssen‘= ‚ausziehen verboten‘?
Kann man ab 25 auch ohne Job ausziehen wenn man seiner Meinung nach
gute Gründe hat, z.B. Stress in der Familie der auch psychische Schäden
davon trägt wenn man nicht Abstand schafft?Natürlich kann man, wer sollte einem das verbieten?
Der Staat? Die Wohnung muss ja auch finanziert werden.
Das verstehe ich nicht. Nur weil „der Staat“ vllt nicht die
Notwendigkeit erkennt, die Wohnung zu finanzieren, ist das
Ausziehen doch nicht verboten. Man kann doch auch einfach „mit
Job“ ausziehen!?
LG
Der Kater
Der Staat?
Ist aufgrund Artikel 11 Zif. 1 nicht möglich
Die Wohnung muss ja auch finanziert werden.
Welche Frage ergibt sich daraus?
Ich wüßte nicht daß der Staat einem das Ausziehen verbietet. Er bezahlt es vielleicht nicht, aber aus- und umziehen kann man so oft man lustig ist. Hat Beethoven ja auch so gemacht…
Hi,
mit der Einführung von Hartz4 konnten bereits 18jährige vom Elternhaus ausziehen. Da dies offenbar viele taten, wurde diese Möglichkeit ein gutes Jahr später auf 25jährige begrenzt, sofern nicht besondere soziale Schwierigkeiten o.ä. vorliegen.
Ab 25 spricht also nichts dagegen, wenn die Unterkunftskosten regional angemessen sind.
Gruß
Ingo
Ab 25 gehört man (auch dort wohnend) eh nicht mehr zur elterlichen ALG2- Bedarfsgemeinschaft…da sind für einen Auszug keine Härtefallgründe erforderlich. - Ab 18/ Volljährigkeit müssen Eltern ihr „Kind“ nicht mehr bei sich wohnen lassen oder wieder aufnehmen (Betreuungs- und Aufsichtspflicht beendet). Ein „Rauswurf“ aus der elterlichen Wohnung begründet die Notwendigkeit eigener Unterkunftskosten für den Volljährigen (grundsätzlicher Anspruch auf SGB II-Leistungen vorausgesetzt.) http://hartz.info/index.php?topic=24.0
LG