Hallo,
nun die Sachlage ist relativ einfach.
Die fiktive Tina kommt in der Unterhaltsrangfolge nahezu am Ende und nur das was übrig bleibt.
Wenn die Eltern als Ehepaar leben, darf sich der Elternteil der arbeitet vom gemeinsamen Einkommen erst mal 1.100 Euro als Selbstbehalt in die eigene Tasche stecken. Dieser Selbstbehalt kann sich noch um diverse Kosten wie z. B. der Weg zur Arbeit, Schuldentilgung (in begrenztem Rahmen) o. ä. erhöhen.
Der Ehepartner des verdienenden Elternteiles (muss also nicht ein Elternteil der Studentin sein) bekommt 800 Euro - egal ob berufstätig oder nicht.
Also dürfen sich die Unterhaltszahler (wenn als Ehepaar zusammenlebend) vom gemeinsamen Einkommen erst mal 1.900 plus Arbeitskosten, plus teilweise Schuldentilgung, plus zusätzliche Altersvorsorge die staatlich gefördert wird und noch einige andere Sachen selber in die Tasche stecken.
Sind grob gerechnet, ohne jetzt irgendwelche Zahlen und persönliche Verhältnisse der Eltern zu kennen, ungefähr 2.100 bis 2.200 Euro die den Eltern verbleiben. Erst wenn sie mehr verdienen, müssen sie an die Studentin bezahlen.
Haben die Eltern weitere Kinder die minderjährig oder minderjährigen gleichgestellt sind, bekommen diese vor dem Ehepartner und vor der Studentin den Unterhalt.
Bleibt vom Einkommen der Eltern noch was übrig, hat die Studentin zwar einen Höchstunterhaltsbedarf von 640 Euro, aber diesen müssen die Eltern auf keinen Fall bezahlen. Das Kindergeld geben sie an die Studentin heraus und ziehen es von den 640 Euro ab.
Die Eltern müssen also - wenn es keine weiteren Unterhaltsberechtigten und keine sehr hohen weiteren Kosten gibt - ungefähr ein monatliches Mindestnettoeinkommen von 2.600 Euro haben um überhaupt Unterhalt an die Studentin leisten zu können.
Die Studentin ist verpflichtet BAFöG zu beantragen. Tut sie das nicht, wird jeder Richter fiktiv so rechnen, als würde sie BAFöG bekommen und das nicht erhaltene BAFöG so rechnen, als würde sie es erhalten.
Dass Eltern eine „Aussteuer“ bezahlen müssen, damit die Studentin kochen, putzen, waschen usw. kann, habe ich noch nie gehört. Da kenne ich kein einzigstes Urteil und auch keinen Fall, wo ein Student so etwas gerichtlich gefordert hätte.
Eltern tun das oft freiwillig. Aber nicht alle Eltern können mal locker einige Tausender aufbringen um der Studentin Waschmaschine usw. zu finanzieren.
Generell gilt, dass Richter davon ausgehen, dass volljährige Kinder auf ihren eigenen Beinen stehen. Eltern müssen zwar eine erste Ausbildung finanzieren, aber Eltern bekommen einen viel größeren finanziellen Freiraum als wenn es sich um ein minderjähriges Kind handeln würde.
Tina sollte mal rechnen, ob ihre Eltern anhand der oben genannten Selbstbehaltssätze usw. überhaupt was zahlen müssen bzw. können. Tina müsste von den 640 Euro (incl. Kindergeld) auch die Miete (warm) die nicht höher als 270 Euro sein sollte finanzieren.
Vielleicht hätte sie statt einer Autoanschaffung schon einiges für ein eigenständiges Leben auf die hohe Kante legen sollen? Wenn sie in der Reichweite von öffentlichen Verkehrsmitteln wohnt, hätte sie mit billigen (oft sogar kostenlosen) Studentenfahrscheinen viel Geld sparen können.
Gruß
Ingrid
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