Ausziehen, was müssen Eltern zahlen

Hallo zusammen: Ich hab einen Beispiel-Fall, der bei mir einige Fragen aufwirft.

Da gibt es eine Studentin, nennen wir sie Tina. Tina ist 20 und wohnt noch zuhause. Ihr Eltern wollen allerdings, dass sie auszieht.
Tina verdient neben dem Studium ca. 350€ bei einem Aushilfsjob und bekommt 68€ Barfög. Von den Eltern keine finazielle Unterstützung.
Wie sieht es aus, wenn die Eltern wollen, dass das Kind auszieht? Müssen die Eltern das bezahlen? Es geht Tina nicht nur um die Miete, sondern auch an Erst-Anschaffungen wie Geschirr, Möbel, Waschmaschine etc. Eigentlich will Tina gar kein Bafög beantragen, da sie einen Teil später ja zurückzahlen muss.

Könnt ihr mir bei diesem fall weiterhelfen, wer was zahlen müsste?
Ich danke euch für die Antworten.

Könnt ihr mir bei diesem fall weiterhelfen, wer was zahlen
müsste?

Hallo Annbell,

da Tina jetzt groß und erwachsen ist, muss sie im Zweifelsfall auch selber auf ihren eigenen Beinen stehen. Am besten ist es für sie, sie behält ein gutes Verhältnis zur Familie, dann helfen die auch eher, wenn Not am Mann (oder an der Frau) ist.

Gruß!

Horst

Muss Tina alle Kosten selbst tragen, obwohl sie Studentin ist und ihre Eltern ihr somit ja zu Unterhalt verpflichtet sind? Im Haus der Eltern ist genug Platz, somit zählt der Grund der Platzmangel nicht.

Muss Tina alle Kosten selbst tragen, obwohl sie Studentin ist
und ihre Eltern ihr somit ja zu Unterhalt verpflichtet sind?
Im Haus der Eltern ist genug Platz, somit zählt der Grund der
Platzmangel nicht.

Hallo, Annbell,
solange die Eltern Unterkunft und Verpflegung im Haus anbieten, leisten sie den Unterhalt „in naturalibus“.
Sind sie nicht dazu bereit, werden sie den Unterhalt finanziell im Rahmen ihrer Möglichkeiten leisten müssen, bis das Kind seine 1. Berufsausbildung beendet hat. Siehe hierzu http://www.internetratgeber-recht.de/Familienrecht/f…

(ich bin kein Rechtsgelehrter! daher sind meine Ausagen mit Vorsicht zu genießen und evtl rechtlicher Rat einzuholen)

Gruß
Eckard

Hallo,

da Tina jetzt groß und erwachsen ist, muss sie im Zweifelsfall
auch selber auf ihren eigenen Beinen stehen. Am besten ist es
für sie, sie behält ein gutes Verhältnis zur Familie, dann
helfen die auch eher, wenn Not am Mann (oder an der Frau) ist.

Sorry aber das ist absoluter Schmarrn. Eltern sind verpflichtet ihrem Kind eine Ausbildung zu finanzieren!, Dazu zählt im Zweifelsfall auch ein Studium!

Dieser Link ist sehr hilfreich: http://www.familienrecht-ratgeber.de/familienrecht/u…

Selbst wenn die Eltern wollen, dass „Tina“ auszieht, müssen Sie ihr einen angemessenen Ausbildungsunterhalt (also inkl. Erstausstattung) zukommen lassen.
Die Eltern schulden den Ausbildungsunterhalt allerdings zunächst nur für die Regelstudienzeit.

Um nocheinmal auf die Frage zurück zu kommen: Die Eltern müssen bei einer Erstausbildung die Kosten übernehmen. Wie sie dies tun (bar oder Gewährung von Kost und Logis) ist egal.

Grüße
Wawi

Seh ich nicht wirklich einen Widerspruch drin. Eckarts Link hat schon viel gesagt, aber die sechshundertplus Euro kann man auch nicht überall erwarten.

Aber was nicht da ist kann auch nicht kraft Gesetzes eingefordert werden.

Selbst mit diesen Gesetzen im Hintergrund dürfte kaum die volle Höchstsumme zu erwarten sein und erst recht nicht die Finanzierung der Erstwohnung. Schonmal darüber nachgedacht, dass die Eltern auch eine Lebensgrundlage brauchen und eventuell noch andere Kinder - womöglich mit ähnlichen Ansprüchen - auch noch zu versorgen sind?

Gruß!

Horst

Guten Morgen,

Seh ich nicht wirklich einen Widerspruch drin. Eckarts Link
hat schon viel gesagt, aber die sechshundertplus Euro kann man
auch nicht überall erwarten.

das stimmt.

Aber was nicht da ist kann auch nicht kraft Gesetzes
eingefordert werden.

das stimmt auch.
Aber genau dafür gibt es ja BAföG. Unsere fiktive Tina bekommt 68 Euro BAföG, der Höchstsatz liegt bei 643 Euro, d.h. das elterliche Einkommen ist zu hoch um mehr zu bekommen …!
Selbst unter Anrechnung des Nebenjobs Fehlen noch ca. 220 Euro auf den Gesamtunterhaltsbedarf, und für den müssen wohl die Eltern aufkommen.

Allerdings ist es so, dass ein Zuverdienst von 400 Euro im Monat den BAföG-Anspruch nicht vermindert! BaföG 23 oder besser erläutert hier: [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/6__Newsle…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10950/DE/6 Newsletter/08 08__21.html) oder hier http://www.studentenwerke.de/main/default.asp?id=03311
Also: 68 Euro BAföG bekommt Tina, Nebenjob wird nicht dazugerechnet, bleiben (rein rechnerisch) 575 Euro an den Eltern hängen.

Außerdem bekommen die Eltern ja auch noch mindestens 154 Euro Kindergeld !

Selbst mit diesen Gesetzen im Hintergrund dürfte kaum die
volle Höchstsumme zu erwarten sein und erst recht nicht die
Finanzierung der Erstwohnung.

Die fiktiven Eltern wollen ja, dass die fiktive Tina auszieht, also müssen Sie ihr auch die Bude bezahlen, ganz einfach. Wenn sie Tina bei sich wohnen lassen, wäre das ja auch OK.

Schonmal darüber nachgedacht,
dass die Eltern auch eine Lebensgrundlage brauchen und
eventuell noch andere Kinder - womöglich mit ähnlichen
Ansprüchen - auch noch zu versorgen sind?

Ja, hab ich.
Schon mal drüber nachgedacht, dass bei der BAföG - Berechnung genau solche Dinge berücksichtigt werden? Das Einkommen der Eltern wird nur in Ausnahmefällen nicht angerechnet. Diese sind hier http://www.bafoeg.bmbf.de/de/380.php nachzulesen.

Dass es evtl trotzdem hart wird für die Eltern ist unbestritten, aber das ist das _Rechts_brett, und da sind Antworten mit einer Rechtsgrundlage von den Fragenden gern gesehen …

Einen schönen Tag noch,
Grüße
Wawi

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Hallo Annbell,

Da gibt es eine Studentin, nennen wir sie Tina. Tina ist 20
und wohnt noch zuhause. Ihr Eltern wollen allerdings, dass sie
auszieht.

OK, das werden sie auf jeden Fall mit finanzieren müssen.

Tina verdient neben dem Studium ca. 350€ bei einem Aushilfsjob
und bekommt 68€ Barfög. Von den Eltern keine finazielle
Unterstützung.

Aber bisher wohl Kost und Logis, oder wieviel Geld liefert Tina ab?

Wie sieht es aus, wenn die Eltern wollen, dass das Kind
auszieht? Müssen die Eltern das bezahlen? Es geht Tina nicht
nur um die Miete, sondern auch an Erst-Anschaffungen wie
Geschirr, Möbel, Waschmaschine etc. Eigentlich will Tina gar
kein Bafög beantragen, da sie einen Teil später ja
zurückzahlen muss.

Nun ja, das lässt sich aus der Ferne nur schwer sagen. Wenn Tina nicht mehr bei den Eltern wohnt, werden beim BAFöG andere Sätze angerechnet, als für Studenten, die zuhause wohnen. Und wie das dann insgesamt in den Förderungssatz einfließt, kann keiner aus der Ferne und ohne Antragsunterlagen sagen.

Andererseits kann ich nicht den Vorteil erkennen, der darin bestehen soll, auf den Zuschussteil vom BAFöG zu verzichten, nur weil später, wenn Tina Geld verdient, der Darlehensteil zurückgezahlt werden müsste. Im übrigen würde ein BAFöG-Bescheid auch deutlich ausweisen, was die Eltern vom Finanzbedarf von Tina leisten müssen und was der Staat zuschießen/leihen würde.

Könnt ihr mir bei diesem fall weiterhelfen, wer was zahlen
müsste?
Ich danke euch für die Antworten.

Und was die Erstausstattung angeht: Hier kann ich nur vom Auszug meiner Tochter berichten: Sie hat halt ihre "Kinder"zimmer-Einrichtung mitgenommen, ein Topfsetz hat sie sich schon etwas vorher von einem Ferienjob gekauft gehabt, und Geschirr- und Besteckanteile habe ich ihr mitgegeben, bzw. zu Weihnachten geschenkt. Nach einer Rechtspflicht haben wir beide nicht gefragt. Meine Tochter wollte ausziehen und ich wollte ihr keine unnötigen Steine in den Weg legen.

Gruß, Karin

Tina zahlt nichts an die Eltern. Allerdings bekommen diese das Kindergeld. Das restliche Geld was Tina verdient steckt sie in Auto (Weg zur Uni) und in die schulische Ausbildung wie Bücher und Semestergebühren. Auch zahlt sie davon das Essen in der Uni. So dass sie höchstens abends zuhause mit isst und an sich selten zu Hause ist durch die Arbeit.

Dadurch sie bisher keinen Bedarf für Geschirr, Töpfe, Esstisch, Stühle, Bügeleisen, etc hatte und alles aus dem Haushalt der Eltern benutzt hat, hat sie sich das bishr auch noch nicht angeschafft und hätte dazu auch nicht die finanziellen Mittel

Hallo,

nun die Sachlage ist relativ einfach.

Die fiktive Tina kommt in der Unterhaltsrangfolge nahezu am Ende und nur das was übrig bleibt.

Wenn die Eltern als Ehepaar leben, darf sich der Elternteil der arbeitet vom gemeinsamen Einkommen erst mal 1.100 Euro als Selbstbehalt in die eigene Tasche stecken. Dieser Selbstbehalt kann sich noch um diverse Kosten wie z. B. der Weg zur Arbeit, Schuldentilgung (in begrenztem Rahmen) o. ä. erhöhen.

Der Ehepartner des verdienenden Elternteiles (muss also nicht ein Elternteil der Studentin sein) bekommt 800 Euro - egal ob berufstätig oder nicht.

Also dürfen sich die Unterhaltszahler (wenn als Ehepaar zusammenlebend) vom gemeinsamen Einkommen erst mal 1.900 plus Arbeitskosten, plus teilweise Schuldentilgung, plus zusätzliche Altersvorsorge die staatlich gefördert wird und noch einige andere Sachen selber in die Tasche stecken.

Sind grob gerechnet, ohne jetzt irgendwelche Zahlen und persönliche Verhältnisse der Eltern zu kennen, ungefähr 2.100 bis 2.200 Euro die den Eltern verbleiben. Erst wenn sie mehr verdienen, müssen sie an die Studentin bezahlen.

Haben die Eltern weitere Kinder die minderjährig oder minderjährigen gleichgestellt sind, bekommen diese vor dem Ehepartner und vor der Studentin den Unterhalt.

Bleibt vom Einkommen der Eltern noch was übrig, hat die Studentin zwar einen Höchstunterhaltsbedarf von 640 Euro, aber diesen müssen die Eltern auf keinen Fall bezahlen. Das Kindergeld geben sie an die Studentin heraus und ziehen es von den 640 Euro ab.

Die Eltern müssen also - wenn es keine weiteren Unterhaltsberechtigten und keine sehr hohen weiteren Kosten gibt - ungefähr ein monatliches Mindestnettoeinkommen von 2.600 Euro haben um überhaupt Unterhalt an die Studentin leisten zu können.

Die Studentin ist verpflichtet BAFöG zu beantragen. Tut sie das nicht, wird jeder Richter fiktiv so rechnen, als würde sie BAFöG bekommen und das nicht erhaltene BAFöG so rechnen, als würde sie es erhalten.

Dass Eltern eine „Aussteuer“ bezahlen müssen, damit die Studentin kochen, putzen, waschen usw. kann, habe ich noch nie gehört. Da kenne ich kein einzigstes Urteil und auch keinen Fall, wo ein Student so etwas gerichtlich gefordert hätte.

Eltern tun das oft freiwillig. Aber nicht alle Eltern können mal locker einige Tausender aufbringen um der Studentin Waschmaschine usw. zu finanzieren.

Generell gilt, dass Richter davon ausgehen, dass volljährige Kinder auf ihren eigenen Beinen stehen. Eltern müssen zwar eine erste Ausbildung finanzieren, aber Eltern bekommen einen viel größeren finanziellen Freiraum als wenn es sich um ein minderjähriges Kind handeln würde.

Tina sollte mal rechnen, ob ihre Eltern anhand der oben genannten Selbstbehaltssätze usw. überhaupt was zahlen müssen bzw. können. Tina müsste von den 640 Euro (incl. Kindergeld) auch die Miete (warm) die nicht höher als 270 Euro sein sollte finanzieren.

Vielleicht hätte sie statt einer Autoanschaffung schon einiges für ein eigenständiges Leben auf die hohe Kante legen sollen? Wenn sie in der Reichweite von öffentlichen Verkehrsmitteln wohnt, hätte sie mit billigen (oft sogar kostenlosen) Studentenfahrscheinen viel Geld sparen können.

Gruß
Ingrid

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