Ausziehen - Wohn-/Kindergeld?

Hallo!

Aus privaten Gründen möchte ich in absehbarer Zeit zu Hause ausziehen und evtl. in eine WG einziehen. Da ich in Ausbildung bin, erhalte ich 340 € brutto/473 € netto. Meine Mutter bekommt Kindergeld für mich (154 €), das ja nach meinem Auszug nicht mehr an sie gezahlt wird. Meine Fragen:

  1. Wird das Kindergeld dann nach meinem Auszug an mich weitergezahlt?
  2. Besteht ein Anrecht auf die Zahlung von Wohngeld?
  3. Bei welcher Behörde oder Einrichtung kann man sich darüber genau
    informieren?

Danke für jeden hilfreichen Beitrag!

MfG
Eric

Hallo!

Aus privaten Gründen möchte ich in absehbarer Zeit zu Hause
ausziehen und evtl. in eine WG einziehen. Da ich in Ausbildung
bin, erhalte ich 340 € brutto/473 € netto. Meine Mutter
bekommt Kindergeld für mich (154 €), das ja nach meinem Auszug
nicht mehr an sie gezahlt wird. Meine Fragen:

  1. Wird das Kindergeld dann nach meinem Auszug an mich
    weitergezahlt?

Das Kindergeld wird auf Antrag an den Unterhaltszahlenden ausgezahlt. Dieser kann beantragen, dass deine Kontonummer ausgewiesen wird.

  1. Besteht ein Anrecht auf die Zahlung von Wohngeld?

einfach nachfragen. Die Sache ist, wenn du nach der Ausbildung keinen Job bekommst, musst du wieder zu Mama. Denn das neue Hartz4-Gesetz ab 2007 besagt, dass Eltern für ihre Kinder aufkommen müssen, bis diese 25 sind. Ausnahmen sind nur Sonderfälle.

  1. Bei welcher Behörde oder Einrichtung kann man sich darüber
    genau
    informieren?

Bei der Wohngeldstelle und bei der Kindergeldstelle … logisch, oder? ;o)
lg, Dany

Hallo

  1. Besteht ein Anrecht auf die Zahlung von Wohngeld?

einfach nachfragen.

Ich denke, einfach nachfragen hat nicht viel Sinn. Man muss schon einen richtigen Antrag stellen, sonst bekommt man auch keine richtige Antwort.

Die Sache ist, wenn du nach der Ausbildung
keinen Job bekommst, musst du wieder zu Mama. Denn das neue
Hartz4-Gesetz ab 2007 besagt, dass Eltern für ihre Kinder
aufkommen müssen, bis diese 25 sind.

Das mussten sie doch auch vorher, wenn sie können, oder nicht? Das betrifft doch eigentlich nur Eltern, die ihren Kindern keinen Unterhalt zahlen können, oder?

Neu ist, dass Eltern + Kinder bis 25 als Bedarfsgemeinschaft berechnet werden. Bist du aber sicher, dass das auch der Fall ist, wenn das Kind bereits ausgezogen ist? Müsste das Kind wirklich wieder zurückziehen?

Aber unabhängig davon: Man muss ja nicht vom schlechtesten Fall ausgehen.

  1. Bei welcher Behörde oder Einrichtung kann man sich darüber
    genau
    informieren?

Bei der Wohngeldstelle und bei der Kindergeldstelle …
logisch, oder? ;o)

Die Wohngeldstelle ist bei der Stadtverwaltung, entweder in der Nähe vom Bauamt oder Sozialamt; die Kindergeldstelle ist bei der Arbeitsagentur.

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Ich denke, einfach nachfragen hat nicht viel Sinn. Man muss
schon einen richtigen Antrag stellen, sonst bekommt man auch
keine richtige Antwort.

Kommt wohl darauf an, WIE man fragt. Ich bekam immer sehr nett Antwort und kompetente Beratung. Da sitzen auch Menschen, man muss sie nur auch so behandeln, nicht „ach das Amt, macht ja eh nix…“

Die Sache ist, wenn du nach der Ausbildung
keinen Job bekommst, musst du wieder zu Mama.

Bist du aber sicher, dass das auch der Fall
ist, wenn das Kind bereits ausgezogen ist? Müsste das Kind
wirklich wieder zurückziehen?

Ich bin sehr sicher. Der Fall ist gerade bei meinem Exfreund. Er bleibt alleine auf den Wohnungskosten sitzen, weil seine Freundin nach Hause zu Mama muss, weil sie kein Geld mehr bekommt, da die Eltern für sie aufkommen sollen. Er kann sie nicht mit finanzieren. Der Vater sieht auch nicht ein, ihr 200 Euro Unterhalt stattdessen zu geben. Also ja - man muss zurückziehen (oder eine Einigung mit den Eltern treffen bezüglioch Unterhalt) !

Aber unabhängig davon: Man muss ja nicht vom schlechtesten
Fall ausgehen.

Man sollte ihn aber kennen.

lg, Dany

Das Kindergeld wird auf Antrag an den Unterhaltszahlenden
ausgezahlt. Dieser kann beantragen, dass deine Kontonummer
ausgewiesen wird.

Und wer ist der Unterhaltszahlende bei über 18-jährigen?

Hallo Eric

Und wer ist der Unterhaltszahlende bei über 18-jährigen?

Die Eltern. Die sind dir verpflichtet Unterhalt zu zahlen, solange du noch keine 27 bist und deine erste Berufsausbildung noch nicht beendet hast. Ab da kannst du theoretisch selbst Geld verdienen.

lg, Dany

Hallo,

Müsste das Kind wirklich wieder zurückziehen?

Jaaaa…

Man muss ja nicht vom schlechtesten Fall ausgehen.

Das ist aber heute Realität - leider.

die Kindergeldstelle ist bei der Arbeitsagentur.

Nicht immer. Bei uns ist es eine zentrale Stelle (Familienkasse), die mittlerweile nicht mehr beim Arbeitsamt liegt. Daher muss man sich da schon durchtelefonieren oder nachfragen. Da aber die Eltern bereits Kindergeld bezogen haben, wissen die sicherlich, welche Stelle zuständig ist.

Gruß
Tato