Auszubildende tabu?

Hallo Arbeitsrechtler,

da sei ein Betrieb, in der Romeo und Julia arbeiten.
Julia sei nun aber eine Auszubildende, die ihr Herz für Romeo entdeckt hat, was von Romeo erwiedert wird.
Beide haben weder dienstlich noch disziplinarisch etwas miteinander zu tun (zwei verschiedene Abteilungen) und Julia wird auch im Rahmen ihrer Ausbildung keinen dienstlichen Kontakt zu Romeo kriegen.

Ist dieses Verhältnis rein Arbeitsrechtlich kritisch (z.B. für R), oder eine reine Privatsache zwischen R un J?

Gandalf

Hi,

Ist dieses Verhältnis rein Arbeitsrechtlich kritisch (z.B. für
R), oder eine reine Privatsache zwischen R un J?

Wie alt ist J?

Gruß,

Malte

Moin Malte,

Wie alt ist J?

da sie regelmäßig mit einem Auto zur Arbeit fährt (und auch anderweitig mit dem Auto unterwegs ist), kann man wohl davon ausgehen, daß sie 18 oder älter ist.

Gandalf

Moin,

das ist einzig und allein Privatsache der beiden.

WALMART hat doch auch schon in Deutschland versucht, das Recht durch ihre Arbeitsverträge so hinzubiegen, als das sie Angestellten verbieten wollte, untereinander Liebeleien anzufangen - und sind grandios damit gescheitert.

Solang es also dienstliche Belange nicht stört (also sich die beiden 2x am Tag zusammen für längere Zeit ins stille Archiv zurückziehen etc.), geht es den AG überhaupt nichts an.

Gruß
Christian

Tach auch,

WALMART hat doch auch schon in Deutschland versucht, das Recht
durch ihre Arbeitsverträge so hinzubiegen, als das sie
Angestellten verbieten wollte, untereinander Liebeleien
anzufangen - und sind grandios damit gescheitert.

die Befürchtung des Vorgesetzten von R war nur, daß es sich bei J um eine Auszubildende handelt und so die Dinge ev. etwas anders liegen.

Gandalf

Hallo Gandalf,

diese Befürchtungen sind nur dann relevant, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis vorliegt, also R z. B. Ausbilder von J ist. Allerdings sind bei einer Volljährigen selbst da die Hürden höher als bei einer Minderjährigen.

&Tschüß

Wolfgang

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