Guten Tag,
Nehmen wir an ein Auszubildender zum Fachinformatiker macht gerade seine Ausbildung bei einem großem Pharmaunternehmen und möchte nach seiner Ausbildung eine Stelle im Ausland annehmen da die Arbeitssituation in Deutschland mehr als schlecht ist. Leider ist es so, dass dieser Auszubildende seinen Wehr/Zivildienst noch nicht abgeleistet hat.Es würde für den Auszubildenen Probleme bereiten, wenn er eine Arbeit im Ausland annimmt und einberufen werden würde,könnte er seine Anstellung im Ausland verlieren und hätte eben wegen der schlechten Arbeitssituation in Deutschland auch Probleme in Deutschland wieder eine Anstellung zu finden.Gibt es in so einem Fall Ausnahmeregelungen um eine Freistellung zu erwirken?
Viele Grüße
Informatics
