Auszubildender nach Ausbildungsende ins Ausland

Guten Tag,
Nehmen wir an ein Auszubildender zum Fachinformatiker macht gerade seine Ausbildung bei einem großem Pharmaunternehmen und möchte nach seiner Ausbildung eine Stelle im Ausland annehmen da die Arbeitssituation in Deutschland mehr als schlecht ist. Leider ist es so, dass dieser Auszubildende seinen Wehr/Zivildienst noch nicht abgeleistet hat.Es würde für den Auszubildenen Probleme bereiten, wenn er eine Arbeit im Ausland annimmt und einberufen werden würde,könnte er seine Anstellung im Ausland verlieren und hätte eben wegen der schlechten Arbeitssituation in Deutschland auch Probleme in Deutschland wieder eine Anstellung zu finden.Gibt es in so einem Fall Ausnahmeregelungen um eine Freistellung zu erwirken?

Viele Grüße

Informatics

Hallo.

Wenn man sich auf legale Methoden beschränkt, gibt es folgende Optionen:

  • Zivi/Bund muss bis zu einem bestimmten Alter abgeleistet werden (ich glaube, die Grenze war bei 28 Jahren). Was in der Zwischenzeit passiert ist eigentlich unbedeutend.
  • wer im Ausland seinen Wohnsitz hat ist ohnehin ‚nicht erreichbar‘ :smiley:
  • Zivi’s/BUNDler müssen vom Arbeitgeber während der Dienstzeit ohnehin freigestellt werden. Seiner Pflicht nachzukommen rechtfertigt also keine Kündigung (zumindest in D)
  • auf die Einberufung warten und dann schreiben wann man gerne zum Dienst antreten will (müsste so hinhauen)
  • fehlt noch die Feststellung der Wehruntauglichkeit

HTH
mfg M.L., dessen Bildungsstand schon etwas angestaubt ist :wink:

Hallo,

Danke für die Antwort.

Viele Grüße

Informatics