Auszubildender unterscheibt 2 Verträge

Hallo,

gesetzt den Fall, eine Person A (28) sucht einen Ausbildungsplatz. Auch auf Grund seines Alters ist es nicht so einfach eine Stelle zu bekommen.

Angenommen, Person A bekäme Zusage in Firma B (Rechtsanwaltkanzlei) als Rechtsanwaltsgehilfe mit entsprechend schlecher Ausbildungsvergütung anfangen zu können. Dazu müsste er in eine Stadt umziehen, in die er über kurz oder lang eh wollte. Müsste sich halt um Zuschüsse bemühen, um leben zu können. Um dort anfangen zu können, müsse er den Ausbildungsvertrag unterschrieben bis zu einem gewissen Tag zurückgeschickt haben.

Nun sei es so, dass Person A ein Vorstellungsgespräch in einer Firma C hat (Krankenpfleger), was seinen eigentlichen Interessen sehr entspricht. Nach diesem Vorstellungsgespräch soll er jedoch erst ein Praktikum machen. Dauer 1-2 Wochen. Danach ein erneutes Gespräch mit dem Personalleiter. Jedoch wäre nach dem Praktikum die Frist für Firma B abgelaufen. Und sicher kann sich Person A nicht sein, die Stelle bei Firma C dann auch zu bekommen.

Vor Verzweiflung, da er schon seit Monaten nach einer Stelle sucht und eigentlich froh ist, endlich eine Zusage (von Firma B) erhalten zu haben, jedoch lieber bei Firma C anfangen würde, überlegt er nun, den Ausbildungsvertrag unterschrieben an Firma B zu senden, sich jedoch weiterhin um Firma C zu bemühen, um bei Zusage lieber dort zu unterschreiben. Dann möchte er die Zusage bei Firma B aus irgendwelchen Gründen zurückziehen. Sollte Firma C ablehnen, würde er die Stelle bei Firma B antreten.

Ist es nicht so, dass es nicht rechtens ist, 2 Verträge mit demselben Ziel zu unterzeichnen? Was würde Person A für rechtliche Folgen erwarten müssen, wenn er es täte?

Bitte um Antwort, auch wenn es eine merkwürdige Situation ist *g*

Danke, duplosche

Ist es nicht so, dass es nicht rechtens ist, 2 Verträge mit
demselben Ziel zu unterzeichnen?

Hallo duplosche, nö, das ist nicht das Problem. Ein Problem ergibt sich erst dann, wenn er bei beiden gleichzeitig anfangen soll. Insofern eine Kündigung vor Vertragsbeginn nicht ausgeschlossen ist, kann er ja den Vertrag noch vorher kündigen, den er dann nicht mehr „braucht“.
Wann würde er denn (theoretisch) bei welcher der Firmen beginnen können?

Was würde Person A für
rechtliche Folgen erwarten müssen, wenn er es täte?

Allein das Unterschreiben von 2 Verträgen ist nicht verboten. Probleme siehe oben.

MfG

Hallo duplosche,

huhu Xolophos,

Wann würde er denn (theoretisch) bei welcher der Firmen
beginnen können?

Bei Firma B zum 01.01.2006, damit er noch im laufenden Lehrjahr beginnen könnte, bei Firma C ab dem 01.04.2006

MfG

Danke schonmal,

liebe Grüße, duplosche

Bei Firma B zum 01.01.2006, damit er noch im laufenden
Lehrjahr beginnen könnte, bei Firma C ab dem 01.04.2006

Das is ja mal ne doofe Situation! Kann er/sie denn das Praktikum wenigstens vor Ende 2005 machen?
Ist aber auch kostenaufwändig, wenn er/sie jetzt wegen B erst umzieht, C dann vielleicht doch zusagt und er/sie da schon im Ort von B „seine Zelte aufgeschlagen hat“.
Wäre Pendeln möglich (wenigstens für ne kurze Zeit mit Zimmer in Pension und am WE heim…oder ähnliches)???
Kündigen kann man eine Ausbildung (zumindest eine nach dem Berufsbildungsgesetz) in der Probezeit von einen Tag auf den anderen…

MfG

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huhu Xolophos,

Das is ja mal ne doofe Situation!

*g* so in etwa :oD

Kann er/sie denn das
Praktikum wenigstens vor Ende 2005 machen?

Der Zeitraum für das Praktikum würde Montag entschieden und würde voraussichtlich die nächsten 2 Wochen gehen.

Ist aber auch kostenaufwändig, wenn er/sie jetzt wegen B erst
umzieht, C dann vielleicht doch zusagt und er/sie da schon im
Ort von B „seine Zelte aufgeschlagen hat“.

Die Entscheidung, ob Firma C Person A nehmen würde, würde hoffentlich in 3 Wochen geklärt sein, also direkt nach dem Praktikum! Nur wäre dann die Frist für Firma B vorbei. Daher ja der Gedanke.

Wäre Pendeln möglich (wenigstens für ne kurze Zeit mit Zimmer
in Pension und am WE heim…oder ähnliches)???
Kündigen kann man eine Ausbildung (zumindest eine nach dem
Berufsbildungsgesetz) in der Probezeit von einen Tag auf den
anderen…

Nunja, so weit müsste es ja nicht kommen. Wenn Firma C innerhalb der nächsten 3 Wochen zusagt, kann man dann den Vertrag mit Firma B ungültig machen? Dem müsste man ja schon in wenigen Tagen die Zusage zusenden !

MfG

danke nochmal, duplosche

Wenn Firma C
innerhalb der nächsten 3 Wochen zusagt,

Hallo duplosche, auf eine Zusage allein sollte A sich nicht verlassen! (sonst kann es passieren, dass er/sie am Ende gar nichts hat)

kann man dann den
Vertrag mit Firma B ungültig machen? Dem müsste man ja schon
in wenigen Tagen die Zusage zusenden !

Man müsste den Vertrag kündigen (insofern eine vorvertragliche Kündigung nicht ausgeschlossen ist).

MfG

Hallo duplosche, auf eine Zusage allein sollte A sich nicht
verlassen! (sonst kann es passieren, dass er/sie am Ende gar
nichts hat)

Das ist es ja, warum er auf die Idee kam, den einfach unterschrieben wegzuschicken…

Man müsste den Vertrag kündigen (insofern eine vorvertragliche
Kündigung nicht ausgeschlossen ist).

Also dürfte er keine Probleme bekommen, wenn er den einfach wieder kündigt in etwa 3 Wochen, wenn er die Zusage von Firma C bekommt?

MfG

Also dürfte er keine Probleme bekommen, wenn er den einfach
wieder kündigt in etwa 3 Wochen, wenn er die Zusage von Firma
C bekommt?

Hallo duplosche,

Bitte darauf achten, ob in dem Vertrag die Kündigung vor Arbeitsantritt auch nicht ausgeschlossen ist. Aber wenn da nix zu drin steht geht das ohne Probleme.
Ein freundlicher Anruf in dem man sich bedankt, es bedauert dort doch nicht anzufangen und das Kündigungsschreiben ankündigt, wäre etwas persönlicher (aber man kanns auch lassen).

MfG

Hallo

Bitte darauf achten, ob in dem Vertrag die Kündigung vor
Arbeitsantritt auch nicht ausgeschlossen ist. Aber wenn da nix
zu drin steht geht das ohne Probleme.

Interessanter scheint mir eventuell vielmehr die Frage zu sein, wie lange die Probezeit bei B vereinbart wird. 1-3 Monate ist ja möglich. Soweit die drei Monate beträgt, ist es doch die „perfekte“ Konstellation…

BBiG § 15 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Gruß,
LeoLo

Hallo

huhu LeoLo

Interessanter scheint mir eventuell vielmehr die Frage zu
sein, wie lange die Probezeit bei B vereinbart wird. 1-3
Monate ist ja möglich. Soweit die drei Monate beträgt, ist es
doch die „perfekte“ Konstellation…

Mehr oder weniger ja. Für uns interessanter scheint es primär Kündigung VOR Arbeitsbeginn.
Dazu noch eine Information, die ihr ja nicht haben könnt, um ein paar Gedankengänge evtl nachvollziehen zu können. Person A sei Vater des Kindes von Person duplosche, die das Kind im März bekäme. Wenn Person A nun den Job bei Firma B annehmen würde, müsste er in eine andere Stadt ziehen. Nach abschließender Ausbildung würde Person duplosche sicher in die Stadt folgen, wäre aber die erste Zeit mit Kind alleine und Person A könnte unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zur Geburt seines Kindes da sein. Jedoch wäre es beiden wichtiger, dass Person A einen Job hat, wenn auch in einer anderen Stadt. Jedoch wäre Firma C zu bevorzugen!

BBiG § 15 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt
werden.

Danke für den Auszug, das ist schonmal wichtig! Und wenn er VOR Beginn kündigen will, geht das (wie im vorhergehenden Artikel bereits erwähnt) normalerweise problemlos?

Gruß,
LeoLo

Liebe Grüße, duplosche

Hallo

BBiG § 15 Kündigung

(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis
jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt
werden.

Danke für den Auszug, das ist schonmal wichtig! Und wenn er
VOR Beginn kündigen will, geht das (wie im vorhergehenden
Artikel bereits erwähnt) normalerweise problemlos?

Soweit die Kü vor Arbeitsaufnahme nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde: ja. Aber warum sollte das ein Problem darstellen? Das schlimmste, was passieren kann, ist, daß der Azubi am ersten Arbeitstag pünktlich zum Arbeitsbeginn erscheint, die Kündigung abgibt und sofort wieder fährt… Insofern wird jeder (!) AG mit einem IQ über 10 auch bei einer anderslautenden Vereinbarung einer Kü vor Arbeitsaufnahme zustimmen, wenn der Azubi seine Absichten bekannt gibt…

Insofern duplosche verstehe ich das Problem nicht (außer natürlich moralisch, weil man eine Zusage macht, die man dann nicht einhält, aber das ist kein hier diskutierter rechtlicher Aspekt). Eigentlich ist die angesprochene Konstellation „perfekt“: der Azubi beginnt bei B, hat drei Monate Zeit, sich reiflich zu überlegen, ob er da glücklich wird und kann bei C immer absagen, oder aber eben bei B kündigen. Wichtig ist aber eben, daß eine Probezeit von 3 Monaten vereinbart ist, damit das alles „rund“ ist. Finanzieller netter Nebeneffekt ist ja auch, daß der Azubi die drei Monate Wartezeit bis zur Ausbildungsaufnahme bei C mit dem Ausbildungsgehalt bei B finanziert bekommt.

Wie oben bereits leicht angemerkt: was ich moralisch von der Sache halte, steht übrigens im absoluten Kontrast zu dem, was ich rechtlich sage :smile:))))

Gruß,
LeoLo

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