An allen Heizkörpern finden sich Verdunstungsröhrchen die abgelesen werden können.
Kann der Mieter verlangen, dass die Stände bei der Übergabe mit ins Protokoll aufgenommen werden?
Kann die der Mieter und Vermieter ablesen oder bedarf es dafür eine Zwischenablesung von der Heizkostenabrechnungsfirma?
Was ist, wenn sich der Vermieter weigert die Stände aufzuschreiben und der Mieter keine teure Ablesung wünscht, darf dann die Abrechnung um 15 % gekürzt werden, da die Zähler nicht abgelesen wurden?
Da der Verdunstungsstand der Röhrchen nur dann zu einem Ergebnis führen kann, wenn der Gesamtverdunstungsstand des Objektes bekannt ist, ist das alleinige Ablesen einer Wohnung nicht aussagekräftig.
Weiterhin ist das Ablesen eine sehr diffizile Angelegenheit. Dies sollte nur von entsprechend geschulten Personen durchgeführt werden. Schon geringste Ungenauigkeiten haben erhebliche finanzielle Auswirkungen.
Daher kann ich verstehen, dass sich der VM weigert dies durchzuführen.
In einem derartigen Fall kann über Gradtagzahlen http://www.energiesparaktion.de/downloads/Downloadbe… abgerechnet werden. Eine Kürzung der Abrechnung ist in diesem Fall nicht zulässig.