Auszug Alg-II-Mieter:Bleibt VM auf Schäden sitzen?

Hallo Leute,

wie verhält es sich sich, wenn ein Alg-II-Mieter aus einer Wohnung auszieht, die Kündigungsfrist nicht einhält, Schäden in der Wohnung hinterlässt und nicht alle Schlüssel abgibt?

Natürlich weiß ich, dass man klagen kann und vermutlich auch Recht bekommt … nur: Wo kein Geld zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen!

Das heißt doch im Klartext: Als Alg-II-Mieter kann man Kosten verursachen, braucht aber nicht dafür aufzukommen, weil man nichts hat, oder??

Und nehmen wir mal an, der Alg-II-Mieter ist nicht erreichbar, wechselt ständig seine Handynummer, ist polizeibekannt und hält sich zudem nicht an Abmachungen.

Freundliche Grüße
Mike-Lohfelden

Hallo Leute,

Hallo.

wie verhält es sich sich, wenn ein Alg-II-Mieter aus einer Wohnung auszieht, die Kündigungsfrist nicht einhält, Schäden in der Wohnung hinterlässt und nicht alle Schlüssel abgibt?

So, wie bei jedem anderen Mieter, der ohne Einhaltung der Kündigungsfrist auszieht, der Schäden hinterlässt und Schlüssel einbehält, auch.

Natürlich weiß ich, dass man klagen kann und vermutlich auch Recht bekommt … nur: Wo kein Geld zu holen ist, bleibt man auf den Kosten sitzen!

Richtig. Wobei der Schuldtitel 30 Jahre lang eingesetzt werden kann. Mit Vollstreckungshandlungen auch länger. Dem gegenüber steht die Verbraucherinsolvenz des Schuldners.

Das heißt doch im Klartext: als Alg-II-Mieter kann man Kosten verursachen, braucht aber nicht dafür aufzukommen, weil man nichts hat, oder??

Nein, aufkommen muss man dafür. Wegen Alg II ist der Verursacher nicht haftungsfrei gestellt!

Und nehmen wir mal an, der Alg-II-Mieter ist nicht erreichbar, wechselt ständig seine Handynummer, ist polizeibekannt und hält sich zudem nicht an Abmachungen.

Das ist ein übler Bursche, mit welchem man keine Geschäfte machen sollte.

Freundliche Grüße
Mike-Lohfelden

MfG

Hi,

unterm Strich heißt das, dass man einen Titel erwirkt, der erstmal zig Jahre gültig ist. Sollte der Schuldner irgendwann zu Geld kommen (bekommt einen neuen Job, erbt, gewinnt im Lotto), bekommt man sein Geld.
Über die Wahrscheinlichkeit der Ereignisse kann man an anderer Stelle diskutieren.

MfG

Hallo

Sollte der Schuldner irgendwann zu Geld kommen (bekommt einen neuen Job, erbt, gewinnt im Lotto), bekommt man sein Geld.

Aber nur, wenn man das erfährt und pfänden lässt, solange er das Geld/den Job noch hat!

Viele Grüße

Hallo

Das heißt doch im Klartext: Als Alg-II-Mieter kann man Kosten verursachen, braucht aber nicht dafür aufzukommen, weil man nichts hat, oder??

Nein, aufkommen muss man dafür. Wegen Alg II ist der Verursacher nicht haftungsfrei gestellt!

Aber das ist doch rein theoretisch. Vom Alg II kann doch nichts gepfändet werden. Nur eine eventuelle Geldstrafe oder Sanktionen müssen davon bezahlt werden. Oder wenn ein (Schon-)Vermögen vorhanden ist, dann kann das wohl entsprechend gepfändet werden, denke ich.

Es gibt aber etliche Alg-II-Empfänger, die noch Hoffnung haben, dass es mal besser wird mit ihnen, oder die etwas auf sich halten. Die werden auch schauen, dass sie keine Schulden anhäufen.

Viele Grüße

Hallo

Hallo.

Das heißt doch im Klartext: Als Alg-II-Mieter kann man Kosten verursachen, braucht aber nicht dafür aufzukommen, weil man nichts hat, oder??

Nein, aufkommen muss man dafür. Wegen Alg II ist der Verursacher nicht haftungsfrei gestellt!

Aber das ist doch rein theoretisch. Vom Alg II kann doch nichts gepfändet werden […]

Das mag theoretisch sein, da hast du recht. Aber der Alg-II’ler wird als Schadenverursacher per Gesetz genauso in Haftung genommen wie jeder andere auch. Es gibt keine gesetzliche Haftungsfreistellung, jedenfalls nicht für voll geschäftsfähige Alg-II’ler.
Und irgendwann kommt ja der Alg-II’ler wieder in Arbeit. Die Arbeitslosenqoute ist am Sinken, und zur nächsten Bundestagswahl sinkt sie (wie jedesmal) nochmal. Es sei denn, er nimmt eine Arbeit an, welche ihn in einer 40-Std.-Woche noch Alg II aufstocken lässt. Solche Jobs gibt es immer mehr.

MfG

1 „Gefällt mir“

Falsches Brett > Mietrecht
Gruß
Otto