Auszug aus 2er WG ohne Mietvertrag?

Hallo zusammen,

Dann schildere ich euch lieben mal meinen Fall…
Ein „Kumpel“ und Ich wohnen seit Januar in einer 2er Wohngemeinschaft in einer Doppelhaushälfte. Einen Mietvertrag haben wir nicht abgeschlossen.
Das Haus gehört dem Vater von meinem „Kumpel“ und an ihn wird die Miete gezahlt die er dann weiter an die Bank zahlt um das Haus abzuzahlen.
Die Sache ist die, dass ich absolut nicht mit einer WG klarkomme und jetzt gerne ausziehen will.
Kann ich ohne Probleme einfach ausziehen oder kann mein Mitbewohner etwas sagen?
Natürlich kommt noch der moralische Grund dazu…wenn ich einfach so ausziehe kann der andere die Miete nicht mehr zahlen…
WSas würdet ihr mir raten oder an meiner Stelle tun?

Bitte bitte antwortet mir ich bin echt verzweifelt.

Dankee schonmal
Chris :wink:

Hallo, kenne mich mit einer WG leider nicht aus.

Hi das beste ist mit deinem Kumpel und dessen Vater damit offen umgehen. Dabei denke daran das du nie und nimmer einfach so ausziehen kannst. Du musst sicherlich genauso kündigen wie bei jedem andeern Mietverhältnis auch und dabei die kündigungsfrist einhalten. damit haben alle beteiligten Zeit sich nach ersatz umzuschauen. so wird sowas „anständig“ geregelt. Und darauf solltest du achten. Man sieht sich immer zweimal im Leben!!!

mfg Peter

Re^2: Auszug aus 2er WG ohne Mietvertrag?te kündigungsfrist einhalten? Das mit dem offen umgehen geht nicht ich hab absolut keine Chance vernünftig mit denen zu reden. Wenn ich also eine Kündigung schreibe und Dann ausziehe, aber noch 3 Monate die miete zahle passiert mir rein rechtlich garnichts?

Hi das beste ist mit deinem Kumpel und dessen Vater damit
offen umgehen. Dabei denke daran das du nie und nimmer einfach
so ausziehen kannst. Du musst sicherlich genauso kündigen wie

bei jedem andeern Mietverhältnis auch und dabei die
kündigungsfrist einhalten. damit haben alle beteiligten Zeit
sich nach ersatz umzuschauen. so wird sowas „anständig“
geregelt. Und darauf solltest du achten. Man sieht sich immer
zweimal im Leben!!!

mfg Peter

Nein dann dürfte nchts geschehen, es sei denn du hast mit denen einen zeitvertrag abgeschlossen. (Bestimmte Zeit in er du dort wohnen willst ) aber davon hast du noch nichts gesagt. Kein mensch kann gegen seinen erklärten Willen gezwungen werden etwas zu tun. Bei Teitvertrag war das eben dein Willen die Zeit zu verbringen. Daher Kündigungsfrist einhalten und ab, oder vorher ab und 3 Monate bezahlen. Aber bitte immer schriftlich Kündigen!!! Sollten die dann vorher einen haben der wieder einsteigt, dasnn bekommst du natürlich wiedeer Geld raus.

mfg Peter
gruß Peter

Wenn du an den Vater direkt mehr als 2x gezahlt hast, ist nach BGB ein mv zustande gekommen und hiernach gelten ges. K-fristen, je nach dem du wö., mtl. Oder wie auch immer zahltest