Person A und B haben zusammen in einer 2er WG gewohnt. Beide beschlossen die WG aufzulösen und setzten das Kündigungsschreiben auf (von beiden unterschrieben). Person B hat nun 2 Monate vor in Kraft treten der Kündigung beschlossen, doch 2 Monate länger in der Wohnung zu bleiben. Er fragt diesbezüglich die Hausverwaltung, welche ihr OK gibt (lediglich mündlich). Person A zieht fristgerecht und wie im Kündigungschreiben beschlossen aus. Nun zieht für die verlängerten 2 Monate von Person B dessen Freundin mit ein. Person A ist in der neuen Wohnung.
Nun zur Frage: Hat Person A jetzt noch irgendwelche Verpflichtungen gegenüber Person B oder dem Vermieter?(z.B. das Streichen der Wände, wenn Person B nach 2 Monaten auch auszieht)
(Bis auf die eigentliche Kündigung, wurde nichts weiter vertraglich festgehalten oder irgendwelche Schreiben aufgesetzt.)
es gilt letztendlich immer das was schriftlich fixiert wurde, bzw. was bewiesen werden kann.
Hat Mieter A - zusammen mit B - die Zählerstände etc. geprüft und notiert bei Auszug? Wurde ein Übergabeprotokoll gemacht?
Es können auf A auf jeden Fall noch Kosten aus dem bisherigen Mietverhältnis nach Abschluss des laufenden Betriebskostenabrechnungszeitraums zukommen und evtl. - je nach Vorgang - auch noch Kosten aus einer Übergabe an den VM, zumindest bis zum Endzeitpunkt des MV.
der zweimonatige, mündliche Vertrag zwischen B und Vermieter.
Person A hat alle üblichen Verpflichtungen aus Mietvertrag Nr.1. Dazu gehören unter Umständen auch das Streichen der Wände, wobei diese Klausel in den meisten Mietverträgen falsch ist und der Mieter zu gar nichts verpflichtet ist)
der mündlich geschlossene Mietvertrag Nr. 2 (es ist ein neuer Vertrag, sonst hätte es einen Nachtrag geben müssen, oder eine Aufforderung des Vermieters, ein neues Kündigungsschreiben aufzusetzen, das nur A unterschreibt). und alle daraus resultierenden Forderungen des Vermieters betreffen nur Person B.
Dies ist die theoretische Lage.
In der Praxis wird es schwer werden, zu unterscheiden welche Abnutzung sich aus Vertrag 1 und welche aus Vertrag 2 ergibt. Hier müssen sich wahrscheinlich Person A und B untereinander einig werden, wer wieviel renoviert, wenn überhaupt! Hier sollten sie den Mietvertrag prüfen, ob eine Pflicht besteht. Wenn dort drin steht, dass renoviert werden muss, heisst das noch nichts. Aber das ist ein anderes Thema.