Hallo Liebe Experten,
zu einem Fall, bei dem ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt:
Die Personen A und B sind verheiratet und beziehen ALG II. Die Person B hat sich seit ungefähr 1 Jahr vom Arbeitsamt abgemeldet und ist ins Ausland gezogen. Die Person A lebte demzufolge alleine und bekam weiterhin ALG II. Nun ist die Person B nach 1 Jahr wieder aus dem Ausland zurückgekommen und hat prompt ein Minijob aufgenommen. Während der ersten beiden Monate lebte Person B nicht bei Person A, sondern bei der Tochter, die 100 km weit weg wohnt und kein ALG II bezieht.
Person B möchte, dass sein Minijob-Gehalt nicht mit den Einnahmen von Person A verrechnet werden und überlegt, den Wohnsitz zur Tochter zu verlagern (also bei der Stadt anmelden, wo die Tochter wohnt). Die Arbeitsstatätte ist aber in der Nähe der Person A. Würden sich aus dem Umzug von Person B zur Tochter Probleme mit dem Arbeitsamt ergeben? Welche Auswirkungen würde es für die Bedarfsgemeinschaft haben, obwohl diese vor 1 Jahr aufgelöst wurde (nach Auswanderung ins Ausland)? Wäre der Umzug zur Tochter die schlauere Lösung? Und was müsste die Person B oder A dem Amt alles mitteilen?
Vielen Dank für eure Hilfe und Mühen