Hallo, meine Bekannte ist vor 2 Jahren in eine Wohnung im 1. OG gezogen. Sie selbst ist Mieterin, der unter ihr wohnende Nachbar im EG ist in seiner Etage Wohnungsbesitzer. Ihr antiker Schrank und ihr Sofa wurden durch die Spedition von der Terrasse des EG- Bewohners an Gurten über ihr Balkongeländer Balkon hochgezogen. - Jetzt möchte sie wieder ausziehen, Grund für ihren Auszugswunsch ist der ständige Streit mit dem EG- Bewohner, einem unangenehmen Zeitgenossen.
Nun verweigert er aber im Zuge ihres Auszugs den Zugang zu seiner Terrasse, die Möbelleute der Spedition dürfen diese am Auszugstag nach seiner schritlichen Anweisung NICHT betreten. Er droht im gegenteiligen Fall mit rechtlichen Massnahmen. Alle übrigen Möbel können prima durchs Treppenhaus rausgebracht werden, nicht jedoch diese beiden sperrigen Stücke. - Nun meine Frage: Darf er das verweigern? Selbstverständlich werden Terrasse und Gartenfläche nicht beschädigt und auch wieder aufgeräumt. Sollte er den Spediteuren das Betreten seiner Terrasse verweigern dürfen, so muss meine Bekannte ihren antiken Schrank und ihr Sofa in der Wohnung zerhacken und wegschmeißen. - Falls ein Jurist meine Zeilen liest, wäre es toll, wenn er auch die Nummer eines entsprechenden Gerichtsurteil nennen könnte, damit meine Freundin im Diskussionsfall etwas „in der Hand hat“. Danke im voraus!