Auszug aus dem 1.OG über Terrasse des EG-Bewohners rechtens?

Hallo, meine Bekannte ist vor 2 Jahren in eine Wohnung im 1. OG gezogen. Sie selbst ist Mieterin, der unter ihr wohnende Nachbar im EG ist in seiner Etage Wohnungsbesitzer. Ihr antiker Schrank und ihr Sofa wurden durch die Spedition von der Terrasse des EG- Bewohners an Gurten über ihr Balkongeländer Balkon hochgezogen. - Jetzt möchte sie wieder ausziehen, Grund für ihren Auszugswunsch ist der ständige Streit mit dem EG- Bewohner, einem unangenehmen Zeitgenossen.

Nun verweigert er aber im Zuge ihres Auszugs den Zugang zu seiner Terrasse, die Möbelleute der Spedition dürfen diese am Auszugstag nach seiner schritlichen Anweisung NICHT betreten. Er droht im gegenteiligen Fall mit rechtlichen Massnahmen. Alle übrigen Möbel können prima durchs Treppenhaus rausgebracht werden, nicht jedoch diese beiden sperrigen Stücke. - Nun meine Frage: Darf er das verweigern? Selbstverständlich werden Terrasse und Gartenfläche nicht beschädigt und auch wieder aufgeräumt. Sollte er den Spediteuren das Betreten seiner Terrasse verweigern dürfen, so muss meine Bekannte ihren antiken Schrank und ihr Sofa in der Wohnung zerhacken und wegschmeißen. - Falls ein Jurist meine Zeilen liest, wäre es toll, wenn er auch die Nummer eines entsprechenden Gerichtsurteil nennen könnte, damit meine Freundin im Diskussionsfall etwas „in der Hand hat“. Danke im voraus!

Sie werden ja,wie es aussieht, das Möbel demontieren müssen.

Hallo Luzia

Obwohl ich kein Jurist bin, und diese Frage wohl nicht rechtlich korrekt beantworten kann, würde ich folgendes raten: Der Besitzer oder Vermieter ihrer Wohnung soll hier eine Lösung finden.

Was beim Einzug erlaubt war, dass nicht einfach verboten werden.

Liebe Grüsse
Hironimus

Hallo Luzia,

ich würde Dir gerne weiterhelfen, aber die Frage ist bei Jura deutlich besser angesiedelt als bei Transport und Logistik. Leider weiß ich nicht, wie die Rechtslage ist, würde allerdings schon annehmen, dass Deine Freundin gute Karten hat, da ja die Alternative (zerhacken und wegschmeißen) sehr drastisch wäre und wohl schon einmal die Einwilligung vorlag.
Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann - Deiner Freundin wünsche ich viel Glück und Erfolg beim Umzug!

Lieben Gruß, Susi

Hallo,
ich würde denken, er darf das verbieten, bin aber keine Rechtsanwalt. Empfehlen würde ich in jedem Fall ein Gespräch, ggf. gemeinsam mit einem neutralen Dritten.
MfG MK

Hallo.

Ich kann Dir leider nicht weiterhelfen. Ist nicht mein Gebiet.

Gruß
Peter-Wilhelm

Hallo,
hier kann ich leider nicht behilflich sein.