Hallo
angenommen ein Mieter hat im Januar einen Mietvertrag in (z. B.) Berlin unterschrieben in dem folgendes steht:
- „Mietdauer - das Mietverhältnis laüft auf unbestimmte Dauer“
- „Kündigung - die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf Ihr Recht zur Kündigung des Mietvetrages. Eine Kündigung ist erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von von einem Jahr mit der gesetzlichen Frist zulässig, d.h. spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des übernächsten Monats. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankuft des Kündigungsschreibens.“
Bald wechselt er seinen Arbeitsplatz und zieht nach (z.B.) Frankfurt um. Kann er seinen Mietvertrag aus dem Grund vorzeitig kündigen?
Was für (mögliche) Probleme hat er zu erwarten?
Vielen Dank