Auszug aus Haus,Miete zahle ich noch zwei Monate weiter....Vermieter möchte zugang

Hallo,
wir ziehen gerade aus einem Miethaus aus,( Renovierung läuft ) da wir ab 01.09. schon im Neuen Haus wohnen und wir für das alte Haus noch 2 Monate miete zahlen müssen. Sind nicht früher aus dem Mietvertrag heraus gekommen. Möchte unser noch Vermieter mit Interessenten in das Haus rein obwohl wir noch Miete bis ende Oktober zahlen müssen.

Muss ich Ihn jetzt schon in das Haus rein lassen ??? Er lässt mich ja auch nicht früher aus dem Vertrag raus???

Hallo,

Wann darf der Vermieter die Wohnung
besichtigen?

Ein Besichtigungsrecht des Vermieters besteht
nur dann, wenn sachliche Gründe vorliegen.
In folgenden Fällen darf der Vermieter, selbstverständlich
nur nach Ankündigung und mit Erlaubnis, die Wohnung betreten:

· um die Wohnung Kaufinteressenten
zu zeigen,
· zur Vorbereitung von Modernisierungs-
bzw. Instandhaltungsmaßnahmen,
· zur Erforschung einer Schadensursache,
· bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte
für drohende Schäden,
· bei begründetem Verdacht der vertragswidrigen
Nutzung (z.B.: unerlaubte
Tierhaltung),
· zum Ablesen der Messvorrichtungen,
· zum Vermessen der Wohnung,
· um die Wohnung Nachmietinteressenten
zu zeigen, sofern das Mietverhältnis gekündigt wurde.

Der Vermieter muss Sie nicht früher aus dem Mietvertrag lassen, Sie müssen ihn aber zur Besichtigung in das Haus lassen.

MfG P. Kunze

Solange Sie Miete Zahlen und das sogar Vertraglich brauchen Sie den Vermieter nicht in die Wohnung lassen. Für mich hört es sich so an als würde der Vermieter sich während der Renovierungsphase sich den Leerstand bezahlen lassen.

Gruss Stefan