Hallo,
Angenommem jemand der etwa 8,50 Jahre in einer Wohnung gewohnt hat,möchte seine Mietverhältnis dieses Jahr kündigen.
Wäre der jenige dann verpflichtet seine Wände bei Auszug zu streichen?
Egal was in seinem Mietvertrag steht.
Vielen Dank im Vorraus.
Es ist nicht egal was im Mietvertrag steht. Genau darauf kommt es an.
vnA
Es kommt auf die GENAUE Formulierung der Klauseln über die Schönheitsreparaturen an, ob der Mieter renovieren muss oder nicht. Auch wenn in letzter Zeit viel über unwirksame Klauseln geschrieben wurde: hier entscheidet manchmal ein einziges Wort, ob die Klausel gültig ist oder nicht.
Hallo,
Angenommem jemand der etwa 8,50 Jahre in einer Wohnung gewohnt
hat,möchte seine Mietverhältnis dieses Jahr kündigen.
Wäre der jenige dann verpflichtet seine Wände bei Auszug zu
streichen?
Egal was in seinem Mietvertrag steht.
Hi, das ist eben nicht egal! Je nachdem was im MV steht und wie das formuliert ist muss er oder muss er nicht streichen.
ramses90
Vielen Dank im Vorraus.