Auszug aus Mietwohnung - muss gestrichen werden?

Hallo Zusammen,

angenommen, jemand zieht (korrekt gekündigt) nach 6 Jahren aus einer Mietwohnung aus. Der Mietvertrag ist vom Hausbesitzerverein Nürnberg und Umgebung - „Mietvertrag für Wohnraum - Mietverhältnisse“, in jedem Schreibwarenladen zu kaufen, datiert als Auflage 16.,3/98.

Die Wohnung sieht top gestrichen aus - hätte also auch erst vor 2 Jahren übertüncht sein können…

Unter § 13, Beendigung des Mietverhältnisses ist nicht konkret zu lesen, dass der Mieter die Wohnung frisch gestrichen übergeben muss.

Angenommen, der Vermieter hat dem Mieter vor 6 Jahren die Wohnung ungestrichen (steht auch im Vertrag: „3 Jahre alt: Wände und Decken“) übergeben und es wurde mündlich ausgemacht, dass natürlich dann auch bei Auszug die Wohnung „ungestrichen“ übergeben wird. Nun bekommt der Vermieter die Wohnung selbst nicht los und übergibt die Vermittlung einer Maklerin. Diese hört von dieser Regelung und sagt dass das nicht sein kann und diese Wohnung auf jeden Fall gestrichen werden muss. Klar, dass nichts schriftliches existiert ist absolut ungünstig - hat der Mieter trotzdem Chancen, um die Kosten bzw. die Malerarbeiten rumzukommen? Hinzugefügt sei noch, dass der Eigentümer vorher selbst in der Wohnung gewohnt hat und sich selbst praktisch die Malerarbeiten damals gespart hat, er hat sie dem neuen Mieter überlassen und angeboten, dafür dann bei Auszug auch nicht zu streichen…
Freu mich über Eure Meinung und Tipps!

Herzliche Grüße,
Tanja

Zusatz: - muss gestrichen werden?
Hi ich habe erst gerade Günters Frageliste gesehen:

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
Juni 99 - seit Mai 2005 gekündigt

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Vermieter hat Fenster gestrichen, alles andere hat Mieter gemacht

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Türen müssen nicht gestrichen werden (beschichtet), Fensterrahmen innen wurden vom VM neu gestrichen, Heizkörper - nicht gestrichen!

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
lt. Mietvertrag § 8/2, Erhaltung Mietsache (vorgedruckt)…ist Mieter verpflichtet…Küche/Bad 3 J, Wohn/Schlafräume 4-5 J, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 J Schönheitsrep. auszuführen. Fristen beginnen unabhängig davon, ob Whng renoviert oder unren. übergeben wurde ab Beginn MV

5)Wie lautet der genaue Text ?
s.o.

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?Bisher nicht - er weiss wohl noch gar nichts von den Äußerungen der Maklerin

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
ja, vorgedruckt § 13, Beendigung MV: Liegen Schönh.rep. mehr als 1 J bei Naßräumen (Bad u. Küche) zurück, zahlt der M 33%. länger als 2 J, 66%. Sonstige Räume: länger als 1 J 20%, 2 J 40 %, 4 J 80%

8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Mündlich - dass Decken und Wände aufgrund der unrenovierten Übernahme nicht gestrichen werden müssen - Aussage der Tochter des VM, die vorher drin gewohnt hat und den MV mit uns ausgehandelt hat (hat auch unterschrieben). Schriftlich ist nichts festgehalten - außer dass Wände u. Decken 3 Jahre alt waren bei Mietübergabe und die Fenster neu gestrichen waren - die werden jetzt auch neu gestrichen übergeben.

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Am Anfang des MV - 6/99 - seitdem alles bis auf normale Gebrauchsspuren wunderbar - merkt kein Mensch, hätte auch vor 2 Jahren nochmal nachgestrichen worden sein - müssen wir das nachweisen???

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Ein Raum ist tapeziert, die VM wollten nicht, dass so oft gestrichen wird auf dem Putz und haben uns gebeten, auf die Tapete zu steichen, die könne man irgendwann abmachen und der Putz bliebe geschont. (mündlich!!!) Beschädigt ist die T aber nicht - nur gelb statt weiß…

11)Sind Wände farbig gestrichen ?
ja, alle außer Bad und Diele - waren sie aber auch vorher schon (vom VM farbig gestrichen!)

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Was genau sind denn Schönheitsreperaturen??? Es sind keine Nagellöcher in den Wänden, in denen kein Nagel mehr ist - natürlich sind aber Bilder aufgehängt, die Löcher würden wir halt beim Auszug verspachteln. Ansonsten ist die Wohnung absolut gepflegt (Der Teppich ist seit 1989 in der Whng, müsste also schon ausgetauscht werden - VM hätte sich bei Austausch auch beteiligt, war aber aufgrund vorstehendem Auszug nicht mehr notwendig.) Kleine Gebrauchspuren wie Kratzer an den farbigen Wänden - z.B. vom Staubsauger sind schon vorhanden - aber da könnte man auch jedes Jahr streichen und das kann immer passieren…

so, hoffe, jetzt könnt Ihr beurteilen, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht…Danke Euch schon jetzt!!!

Hallo,

ich kann mir kaum vorstellen, dass dieser Text so exakt im Vertrag steht. Daher bitte die Hinweise beantworten:

Hi ich habe erst gerade Günters Frageliste gesehen:

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
Juni 99 - seit Mai 2005 gekündigt

auf wann ? denn ihr habt ja nur drei Monate.

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Vermieter hat Fenster gestrichen, alles andere hat Mieter
gemacht

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen
?
Türen müssen nicht gestrichen werden (beschichtet),
Fensterrahmen innen wurden vom VM neu gestrichen, Heizkörper -
nicht gestrichen!

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden
?
lt. Mietvertrag § 8/2, Erhaltung Mietsache
(vorgedruckt)…ist Mieter verpflichtet…Küche/Bad 3 J,
Wohn/Schlafräume 4-5 J, Fenster/Türen/Heizkörper: 6 J
Schönheitsrep. auszuführen. Fristen beginnen unabhängig davon,
ob Whng renoviert oder unren. übergeben wurde ab Beginn MV

Dies ist wohl kaum der gesamte Text des Vordruckes. Darauf kommt es gerade aber bei dieser Frage an. Du kannst mich direkt anmailen.

5)Wie lautet der genaue Text ?
s.o.

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die
Fristeneinhaltung?Bisher nicht - er weiss wohl noch gar nichts
von den Äußerungen der Maklerin

In den Verträgen von Haus 6 Grund steht üblicherweise ein wesentlich erweiteter Teil wie von Dir unter 4 dargestellt, insbesondere wird das Streichen alle drei Jahre/fünf Jahre als „Muss“ erklärt und sehr oft steht am Ende dann auch noch „Der Mieter ist verpflichtet den Nachweis vorzulegen, dass die Schönheitsreparaturen fristgemäss erledigt wurden“.

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
ja, vorgedruckt § 13, Beendigung MV: Liegen Schönh.rep. mehr
als 1 J bei Naßräumen (Bad u. Küche) zurück, zahlt der M 33%.
länger als 2 J, 66%. Sonstige Räume: länger als 1 J 20%, 2 J
40 %, 4 J 80%

Diese Vereinbarung gilt nur, wenn die Grundsatzfrage, wer Schönheitsreparaturen tragen muss wirksam vereinbart ist. Daher benötige ich den gesamten Text. Bitte kein einziges Wort weglassen.

8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Mündlich - dass Decken und Wände aufgrund der unrenovierten
Übernahme nicht gestrichen werden müssen - Aussage der Tochter
des VM, die vorher drin gewohnt hat und den MV mit uns
ausgehandelt hat (hat auch unterschrieben). Schriftlich ist
nichts festgehalten - außer dass Wände u. Decken 3 Jahre alt
waren bei Mietübergabe und die Fenster neu gestrichen waren -
die werden jetzt auch neu gestrichen übergeben.

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter
erledigt ?
Am Anfang des MV - 6/99 - seitdem alles bis auf normale
Gebrauchsspuren wunderbar - merkt kein Mensch, hätte auch vor
2 Jahren nochmal nachgestrichen worden sein - müssen wir das
nachweisen???

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Ein Raum ist tapeziert, die VM wollten nicht, dass so oft
gestrichen wird auf dem Putz und haben uns gebeten, auf die
Tapete zu steichen, die könne man irgendwann abmachen und der
Putz bliebe geschont. (mündlich!!!) Beschädigt ist die T aber
nicht - nur gelb statt weiß…

Gelb ist auf jeden Fall nicht richtig, Der Mieter muss die Wänd ein weiss übergeben, mit Ausnahme des Falles, dass der VM ausdrücklich erlaubt hat, Wände und Decken farbig zu streichen.

11)Sind Wände farbig gestrichen ?
ja, alle außer Bad und Diele - waren sie aber auch vorher
schon (vom VM farbig gestrichen!)

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Was genau sind denn Schönheitsreperaturen???

Maler, Streichen und Tapezieren der Wände und Decken. Auch Fensterrahmen, Innentüren und Heizkörper ( soweit möglich )

Es sind keine
Nagellöcher in den Wänden, in denen kein Nagel mehr ist -
natürlich sind aber Bilder aufgehängt, die Löcher würden wir
halt beim Auszug verspachteln. Ansonsten ist die Wohnung
absolut gepflegt (Der Teppich ist seit 1989 in der Whng,
müsste also schon ausgetauscht werden - VM hätte sich bei
Austausch auch beteiligt, war aber aufgrund vorstehendem
Auszug nicht mehr notwendig.) Kleine Gebrauchspuren wie
Kratzer an den farbigen Wänden - z.B. vom Staubsauger sind
schon vorhanden - aber da könnte man auch jedes Jahr streichen
und das kann immer passieren…

Ich habe hier grundsätzliche Bedenken. Ungeachtet der Wirksamkeit der Vereinbarung zur Übernahme der Schönheitsreparaturen sind auf jeden Fall farbige Wände weiss zu streichen.

Grüsse Günter

so, hoffe, jetzt könnt Ihr beurteilen, wie die Rechtslage in
diesem Fall aussieht…Danke Euch schon jetzt!!!

PS.
Ich sehe mich ohne die weiteren Antworten noch nicht dazu in der Lage.