Auszug aus Mietwohnung - Pflichten des Mieters

Hallihallo,

wir wohnen fast 4,5 Jahre in unserer 3-Zimmer-Wohnung und ziehen nun aus.

Im Vertrag steht diese nette Klausel, alle wieviel Jahre zu renovieren ist. Ich habe bereits von einem Urteil gehört, wonach diese Klausel nicht rechtskräftig ist und eigentlich überhaupt nicht renoviert werden müsste.

Wir sind jedoch auf unsere Kaution in Höhe von 1800,- EUR angewiesen, weil wir jetzt ein Haus gebaut haben, und keinen langen Rechsstreit wollen.

Wir renovieren momentan alle Räume weiss, aber das ist natürlich nicht so ordentlich, wie vom Maler. Kann uns da ein „Strick draus gedreht“ werden?

Dann haben wir einen Fleck im Teppich von ca. 10 ca. Durchmesser, weil ein Schimmelspray die Farbe rausgezogen hat. Müssen wir dafür zahlen/haften?

Das Mietshaus wurde 1998 bezugsfertig. Ist der Teppich evtl. schon abgeschrieben?

Dann haben wir ein weiteres Problem - wir haben in die Holzfenster zwei Löcher gebohrt, was man ja eigentlich nicht darf. Wir versuchen das nun zu kitten…

Unser Gasherd hat deutliche Gebrauchsspruchen an den „Feuerdeckeln“ und der Backofen ebenfalls.

Bereits von ehemaligen Mietern haben wir erfahren, dass unser Vermiter recht hart ist was die Wohnungsabnahme betrifft, da wollen wir natürlich gut vorbereitet sein.

Vielen Dank schon vorab für Eure Hilfe.

Sandra

Auch hallo.

Hallihallo,

Eieiei…(*)

Im Vertrag steht diese nette Klausel, alle wieviel Jahre zu
renovieren ist. Ich habe bereits von einem Urteil gehört,
wonach diese Klausel nicht rechtskräftig ist und eigentlich
überhaupt nicht renoviert werden müsste.

Kommt drauf an: das Stichwort heisst ‚starre Fristenregelung‘
Was den Rest angeht: was stand im Übergabeprotokoll von damals ?

mfg M.L.

(*)FAQ:1129

Im Mietvertrag steht, dass die Küche u. Bad alle 3 Jahre
Wohn-, Schlafzimmer und Flur alle fünf Jahr und alle anderen äume alle sieben Jahr zu malern sind. Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Frist, so ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für die Schönheitsreparaturen … zu zahlen.

Dann steht weiterhin drin, dass der Mieter berechtigt ist seiner anteiligen Zahlungsverpflichtung dadurch zuvorzukommen, dass er die Schönheitsrep. fachgerechtausführt od. ausf. lässt.

Im Übergabeprotokoll standen die Mängel, Schlüsselanzahl, Zählerstände, Sicherheitsleistung usw… Eigentlich nicht besonderes, oder worauf wollten Sie bei Ihrer Frage hinaus?

Hallihallo Sandra,

bitte beachte die FAQ! Die vorgeschaltete Seite hast du wohl ungelesen weggeclickt!

Bitte neu formulieren!

Gruß
Nita

Hallihallo,

wir wohnen fast 4,5 Jahre in unserer 3-Zimmer-Wohnung und
ziehen nun aus.

Im Vertrag steht diese nette Klausel, alle wieviel Jahre zu
renovieren ist. Ich habe bereits von einem Urteil gehört,
wonach diese Klausel nicht rechtskräftig ist und eigentlich
überhaupt nicht renoviert werden müsste.

Wir sind jedoch auf unsere Kaution in Höhe von 1800,- EUR
angewiesen, weil wir jetzt ein Haus gebaut haben, und keinen
langen Rechsstreit wollen.

aber mit der Auszahlung wird trotzdem noch mindestens ein halbes Jährchen dauern, selbst wenn alles klar ist, wg. Nebenkostenabrechnung.

Wir renovieren momentan alle Räume weiss, aber das ist
natürlich nicht so ordentlich, wie vom Maler. Kann uns da ein
„Strick draus gedreht“ werden?

Das Mühsame beim Malern ist das Fachgerechte! Natürlich seid ihr für eine ordentliche Ausführung verantwortlich!

Dann haben wir einen Fleck im Teppich von ca. 10 ca.
Durchmesser, weil ein Schimmelspray die Farbe rausgezogen hat.
Müssen wir dafür zahlen/haften?

ja

Das Mietshaus wurde 1998 bezugsfertig. Ist der Teppich evtl.
schon abgeschrieben?

Dann haben wir ein weiteres Problem - wir haben in die
Holzfenster zwei Löcher gebohrt, was man ja eigentlich nicht
darf. Wir versuchen das nun zu kitten…

was der Vermieter nicht weiß,…
mit Holzkit und ein bißchen Farbe- nahezu unsichtbar zu reparieren.

Unser Gasherd hat deutliche Gebrauchsspruchen an den
„Feuerdeckeln“ und der Backofen ebenfalls.

Beim Backofen bewirkt intensives Putzen Wunder, die Brennaufsätze beim Gasherd sind m.E. funktionsbedingt einer Abnutzung unterworfen, da kann man gar nichts machen und der Vermieter wird das hinnehmen müssen.

Gruß n.

Hallo N.,

danke für die Info.

Viele Grüße

Sandra