Auszug aus Mietwohnung, Probleme bei Übergabe

hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen. ich habe folgendes problem:

meine freundin zieht zum ende dieses monats aus ihrer jetzigen wohnung aus und hat damit ein halbes jahr darin gewohnt. grund für den auszug ist u.a. der schlechte zustand der wohnung (altbau, teppichboden hat brandflecke, fenster sind undicht, ölöfen, die nicht richtig funktioniren, usw.). leider war damals auf die schnelle keine andere wohung zu finden.

die vermieterin befindet sich zur zeit in frankreich, wird die wohnung also nicht abnehmen. da wir der frau aber nicht trauen (eine unmögliche frau), mache ich mir sorgen, dass meine freundin später für Schäden verantwortlich gemacht wird, die sie gar nicht verursacht hat.

wie ist die rechtliche grundlage dazu? was gibt es alles zu beachten? kann die vermietrin, da sie die wohnung nicht abnimmt, nachträglich noch an uns herantreten? wie sind die fristen?
der wohnort liegt in badenwürttemberg, falls dies eine rolle spielt.

freue mich auf hilfe und vielen dank im voraus.

…Mietrecht. GüntherW antwortet ziemlich sicher.

Gruß

Sabine

vielen dank für den hinweis. das brett habe ich beim ersten mal gar nicht endeckt. ich werd mein glück mal dort versuchen :smile: